Rheinpfalz Anklage wegen Totschlags erhoben

Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage wegen Totschlags gegen die Lebensgefährtin des Mannes erhoben, den sie am 29. Januar in seiner Wohnung in Thaleischweiler-Fröschen in betrunkenem Zustand erstochen haben soll. Die Erste Große Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Zweibrücken soll den Fall verhandeln, sofern das Landgericht das Hauptverfahren eröffnet.

Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft in der Anklage davon aus, dass es, nachdem die beiden gemeinsam gezecht hatten, am Abend zunächst zu einem sehr emotionalen Streitgespräch zwischen ihnen und der nicht betrunkenen 30-jährigen Tochter der Frau kam. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll sich der Mann bis zur Hysterie hineingesteigert haben, bis er schließlich seine Oberbekleidung auszog und lauthals forderte, man solle ihn doch „ritzen“ oder „stechen“. Um das Geschrei und die gegenseitigen Provokationen zwischen ihrem Lebensgefährten und der Tochter zu beenden und da beide ihrer Aufforderung zur Ruhe nicht nachgekommen seien, habe die Beschuldigte ein 28 Zentimeter langes Messer genommen und es ihrem Lebensgefährten in den Hals gestoßen. Dadurch wurden die Halsschlagader, die Speiseröhre und die Lunge so stark verletzt, dass der Mann innerhalb kürzester Zeit starb. Laut Staatsanwaltschaft kam es der Frau in diesem Moment nur darauf an, die Streitigkeiten zu beenden, damit wieder Ruhe einkehrt. Rechtlich sei die Tat als Totschlag zu werten, da kein Mordmerkmal vorliegt, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt am Montag mit. Nach den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen habe die Frau die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Zweibrücken entscheiden. Das Verfahren gegen die 30-jährige Tochter der Frau wurde eingestellt. Eine Beteiligung an der Tat war laut Weingardt aufgrund des Geständnisses der Mutter und der Ermittlungsergebnisse nicht nachweisbar. Weil das rechtsmedizinische Gutachten ausführt, dass der von der Angeschuldigten ausgeführte Stich binnen Sekunden zum Eintritt des Todes führte, sei es 30-Jährigen nicht möglich gewesen, dem Mann zu helfen. Gemeinsam mit der Beschuldigten hatte sie die Tatortspuren beseitigt und versucht, die Tat zu vertuschen. Wegen des sogenannten Angehörigenprivilegs kann sie laut Weingardt dafür jedoch nicht strafrechtlich belangt werden.

x