Baden-Württemberg Angeklagte gestehen Geldautomatensprengung im Breisgau

Auftakt Prozess wegen Sprengung von Geldautomaten
Die beiden Angeklagten ließen Erklärungen von ihren Verteidigern verlesen.

Nach einem Streifzug durch den Breisgau mit einer Geldautomatensprengung, einem Brand sowie einem sechsstelligen Schaden stehen zwei Männer vor Gericht. Sie legen Geständnisse ab.

Freiburg (dpa/lsw) - Zwei Männer haben vor Gericht gestanden, im Herbst 2024 in Südbaden einen Geldautomaten gesprengt und zwei weitere Sprengungen versucht zu haben. Vor dem Landgericht Freiburg verlasen ihre Verteidiger die Geständnisse. Die 51 und 54 Jahre alten Angeklagten räumten demnach ein, dass die Anklagepunkte zutreffend seien.

Laut Anklage stahl der 51-Jährige im September 2024 in Denzlingen ein Auto, mit dem die beiden im Oktober drei Tatorte im Breisgau anfuhren. Bei der Sprengung eines Geldautomaten in einer Bankfiliale in Glottertal entstand ein Brand, bei dem Geldscheine im Wert von mehr als 70.000 Euro zerstört wurden. Der Sachschaden beläuft sich auf mehr als 100.000 Euro.

Ein zweiter Versuch in Eschbach scheiterte, weil eine Nebelmaschine ausgelöst wurde. In Ettenheim sollte ein Automat aufgehebelt werden, um Sprengstoff zu platzieren – auch das misslang, der Schaden liegt bei 8.000 bis 10.000 Euro.

Wegen der Geständnisse erwartet den 51-Jährigen voraussichtlich eine Gesamt-Haftstrafe von fünf Jahren bis zu fünfeinhalb Jahren. Der 54-Jährige muss mit einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten bis zu vier Jahren und zehn Monaten rechnen. Beide Männer seien mehrfach vorbestraft.

Geldautomatensprengung
Die Filiale in Glottertal wurde durch die Sprengung stark beschädigt. (Archivbild)
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