Rheinpfalz An rhein und Saar: Zu lange Arbeitszeiten: Bußgeld für Landwirt

(ros). Wegen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz wurde gegen einen landwirtschaftlichen Betrieb in der Vorderpfalz ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt. Der landwirtschaftliche Großbetrieb mit mehr als hundert Saisonbeschäftigten habe „in erheblichem Umfang“ gegen die maximal zulässigen werktäglichen Arbeitszeiten verstoßen, sagte gestern eine Sprecherin der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd. Innerhalb von sechs Monaten seien insgesamt 7397 Stunden über den zulässigen Umfang hinaus gearbeitet worden. Der dadurch erlangte wirtschaftliche Vorteil in fünfstelliger Höhe sei von dem Betrieb eingezogen worden. Landwirtschaftliche Saisonbetriebe können für ihre Mitarbeiter bei der SGD die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit von in der Regel acht auf zwölf Stunden beantragen. Die beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen sind in Rheinland-Pfalz für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig. (kad). Der Landtag hat gestern einstimmig folgende Abgeordnete als Mitglieder des Richterwahlausschusses gewählt: Für die SPD: Heiko Sippel, Marc Ruland, Michael Hüttner, für die CDU: Marlies Kohnle-Gros, Christian Baldauf, Bernhard Henter, für die FDP Thomas Roth und für die AfD Damian Lohr. Die Grünen haben keinen Sitz in dem Gremium. Der Richterwahlausschuss, dem zudem zwei Richter und ein Rechtsanwalt angehören, entscheidet über die Besetzung von Richterstellen in Rheinland-Pfalz auf Vorschlag des Justizministeriums.