Rheinpfalz Am Ende der Zielgeraden

Am 27. Dezember soll der Vertrag, der den Verkauf der vom Golfclub genutzten Flächen an die Firma Gutperle besiegelt, notariell beurkundet werden. Nach dem Ortsgemeinderat Waldfischbach-Burgalben, der am Dienstag mehrheitlich zugestimmt hatte, votierte auch der Verbandsgemeinderat am Mittwoch dafür. 14 Ratsmitglieder von SPD und Bürgerblock sagten Ja zum vorliegenden Vertrag, sieben CDU-Ratsmitglieder lehnten ihn in der vorliegenden Form ab, ein Ratsmitglied enthielt sich.
Den Grundsatzbeschluss, das Gelände für 900.000 Euro an die Firma Gutperle zu verkaufen, stellte die CDU nicht in Frage. Zwei Punkte im Vertrag aber wollte sie genauer definiert haben. Zu ungenau sei die Regelung, was eine Aufpreiszahlung anbelange, wenn das Gelände doch mal anderweitig genutzt werden sollte, sagte CDU-Fraktionssprecher Peter Kunow. Es habe ja große Befürchtungen im Rat gegeben, dass das ein Plan sein könnte, das Gelände jetzt zu kaufen, irgendwann die Golfplatznutzung zu beenden und etwas anderes auf dem Gelände zu machen. Für Bauland oder ein Gewerbegebiet müssten deutlich höhere Grundstückspreise bezahlt werden. Dafür war – dies war auch eine Forderung der Kommunalaufsicht beim Kreis – vereinbart worden, dass die Gemeinden dann eine Aufpreiszahlung bekommen. Ihre erste Absicht sei gewesen, dass im Vertrag eine sogenannte Höchstbetragshypothek benannt wird, die dann auch im Grundbuch einzutragen ist. Das ist eine Form der Sicherungshypothek. Das habe der Käufer nicht gewollt, sagte Rechtsanwältin Katja Linn. Sie verstehe, was die CDU-Fraktion an diesem Punkt bewege. Das, was mit einer Höchstbetragshypothek abgesichert werden soll, sei im Vertrag in jedem Fall abgesichert: Im Grundbuch sei eine Nutzungsbeschränkung vermerkt. Genutzt werden darf das Gelände nur als Golfplatz. Verkaufe der neue Eigentümer oder der nächste Eigentümer das Gelände wieder, ohne die Verpflichtung der Aufschlagszahlung vertraglich weiterzugeben, entstehe den Gemeinden dennoch kein Schaden. „Kein Eigentümer kann auf dem Gelände etwas anderes machen, ohne eine Nutzungsänderung zu beantragen. Und damit bleibt die Planungshoheit bei der Gemeinde“, sagte Linn. Das sei rechtlich sauber geregelt, denn das stehe im Grundbuch. Das bestätigte auch Hans Baldauf von der Verbandsgemeindeverwaltung. Eine Höchstbetragshypothek hätte zudem zusätzliche Notarkosten für die Gemeinde verursacht. Sie ändere faktisch nichts. Eine Aufzahlungspflicht könne auch nicht für alle Ewigkeit vereinbart werden, erläuterte Linn. Im Vertrag stünden 30 Jahre. Ob das gesetzlich zulässig sei, der Gesetzgeber nicht eher von 20 Jahren ausgeht, werde noch geklärt. Aber der Vertragspartner sei auch mit den 30 Jahren einverstanden. Sie habe zuerst Bedenken gehabt, doch Gutperle sei ein sehr fairer, sehr aufgeschlossener Vertragspartner. Es könne aber doch sein, dass der Investor irgendwann mit einer Idee zu einem späteren Rat komme, die dieser gut finde und dann zustimme, verdeutlichte Kunow, was die CDU befürchte. In diesem Fall könne der Rat dann der Nutzungsänderung zustimmen und ergänzen, dass noch die Summe X als Aufschlag gezahlt werden müsse, erläuterte Linn. Man könne hier auch nicht späteren Räten vorschreiben, wie sie zu handeln haben, gab SPD-Sprecher Jochen Werle zu bedenken. Die SPD sehe das Problem nicht. „Die Nutzung ist ja auf den Golfsport beschränkt“, sagte er. „Entscheidend ist, dass die Planungshoheit bei den Kommunen bleibt“, sagte Bürgerblock-Sprecher Georg Spieß. Werde diese Diskussion nun weitergeführt, sehe er die Gefahr, dass etwas, worüber man sich einig war, kurz vor der Zielgeraden noch platzt, warnte er davor, dass der Vertrag dann möglicherweise nicht zustande kommt. Änderung zwei, die die CDU wollte, war, dass es bezüglich der genehmigten Gebäude (die Flächen, die ein Bebauungsplan umfasst, sind klar geregelt) rein um das Restaurant geht – so steht es auch im Vertrag. Es müsse definitiv ausgeschlossen sein, dass es dort Übernachtungsmöglichkeiten gibt, erklärte Jörg Jochum (CDU). „Man kann den Zusatz Restaurant ohne Beherbergungsbetrieb einbringen“, schlug Linn vor. Das sei unschädlich, verdeutliche aber stärker, was gewollt sei. „Mir war diese Klärung auch wichtig, denn wenn dort ein Hotel betrieben werden sollte, haben die ja ganz andere wirtschaftliche Perspektiven“, sagte Linn. Dieser Zusatz lasse sich auch einbringen, ohne dass der Ortsgemeinderat sich neuerlich mit dem Vertrag befassen müsse. „Für uns ist das so schon klar geregelt. Ein Restaurant ist ein Restaurant“, machte Werle deutlich, dass die SPD diesen Zusatz im Vertrag nicht brauche. Mit den Stimmen der SPD und des Bürgerblocks wurden die beiden CDU-Anträge, über die gemeinsam abgestimmt wurde, abgelehnt.