Rheinpfalz 90 Minuten im Bus zumutbar
Der Kreistag Südwestpfalz hat am Montag trotz der Kritik des Elternbeirats der IGS Thaleischweiler-Fröschen (wir berichteten am Samstag) die Richtlinien für den Schülertransport auf den neuesten Stand gebracht. Die seit 2009 bestehende Regelung, die die Eltern kritisieren, gilt weiter: Schülern ab der fünften Klasse ist es demnach zuzumuten, auf dem Schulweg zweimal am Tag 90 Minuten im Bus zu sitzen. Bei Grundschülern sind es 45 Minuten.
Man müsse die Richtlinien anpassen, denn sonst seien sie nicht mehr rechtskonform, argumentierte Landrat Hans Jörg Duppré (CDU) und erhielt Unterstützung vom zweiten Kreisbeigeordneten Christof Reichert (CDU): „Wir brauchen das für die Fahrkarten, die wir jetzt ausgeben.“ FWG-Sprecher Peter Sammel hatte zuvor beantragt, diesen Punkt wieder von der Tagesordnung zu nehmen. Er wollte wissen, wie viele Härtefälle es gibt. Wie berichtet, besagt die Mustersatzung des Landkreistages, dass es Schülern ab der fünften Klasse zuzumuten ist, eine Stunde im Bus zu sitzen und dann noch eine halbe Stunde auf Unterrichtsbeginn zu warten. Der Kreis hat die Mustersatzung aber nicht übernommen, sondern die Fahrt- und Wartezeiten addiert. „Teilweise müssen die Kinder um 5 Uhr aufstehen, damit sie um halb acht in der Schule sind. Man sollte mal überlegen, was man Eltern und Schülern zumutet“, kritisierte Heino Schuck (SPD), Mitglied im Elternbeirat der IGS. Es gebe Ortschaften, wo enorm weite Strecke zurückzulegen seien. „Alle machen’s anders“, monierte er, dass der Kreis von der Mustersatzung abweicht. Der Kreistag nahm die angepassten Richtlinien gegen die Stimmen von Heino Schuck, Jürgen Herzog, Siegfried Glahn (alle SPD) und Peter Sammel und bei zwei Enthaltungen an. Duppré sagte, man könne die von Sammel geforderten Zahlen nachreichen. Die Satzung lasse sich auch problemlos anpassen: „Wenn Sie dann sagen, wir machen’s anders, dann können wir das wieder ändern.“ Unter anderem nach der Zahl der Härtefälle, den betroffenen Strecken und der Summe, die der Kreis durch diese Regelung spart, hatte auch die RHEINPFALZ bereits am vergangenen Donnerstag die Kreisverwaltung gefragt. Eine Antwort war vor dem Wochenende nicht mehr zu bekommen, wurde aber für diese Woche zugesagt. Diese Zusage zog der Kreis gestern zurück: Auf Anweisung von Landrat Duppré sollen nun zunächst die Kreistagsmitglieder informiert werden, erst danach die Öffentlichkeit. (bfl)