Rheinpfalz Überzogen kontrolliert oder korrekt gearbeitet?

Hat die Polizei überzogen gehandelt oder nur ihre Arbeit gemacht? Diese Frage beschäftigt eine Frau aus Hinterweidenthal und Beamte der Polizeiinspektion Dahn seit Freitag. Es geht um eine Verkehrskontrolle, an die sich ein Drogentest anschloss – in völlig überzogener Weise, kritisiert die Frau, die sich in der Öffentlichkeit „wie eine Schwerverbrecherin behandelt“ sah. Nein, die Kontrolle sei korrekt und angemessen verlaufen, hält die Polizei dagegen.
Freitag, gegen 10 Uhr. Hausfrau Manuela Weiß aus Hinterweidenthal kommt vom Einkaufen aus Dahn und fährt zurück nach Hinterweidenthal, wie sie der RHEINPFALZ berichtet. Auf dieser Strecke sei bereits ein Polizeiwagen vor ihr gefahren, in Hinterweidenthal sei plötzlich die Aufforderung „Bitte folgen“ erfolgt. Sie habe vor einem Blumengeschäft gehalten. Daraufhin sei sie kontrolliert worden: Fahrzeug, Papiere, Warndreieck. Dann sei sie nach Alkohol und Drogen gefragt worden – was sie beides verneint habe. Sie habe glasige Augen, hätten die Beamten ihr gesagt, sie auf einem Bein stehen lassen und sie gefragt, ob sie einen freiwilligen Drogentest machen würde. Damit sei sie einverstanden gewesen – „ich hatte ja nichts zu befürchten“. Dazu schlugen die Beamten vor, in die Inspektion nach Dahn zu fahren, wo sie eine Urinprobe für den Soforttest abgeben sollte. Sie selbst habe aber vorgeschlagen, in ihre näher gelegene Wohnung zu fahren, womit die Beamten einverstanden waren. Allerdings, stellt Manuela Weiß nun fest, hätte sie dem freiwilligen Drogentest nie zugestimmt, wenn sie gewusst hätte, wie es weiterging: Sie habe ihr Auto stehen lassen müssen und sei im Polizeiauto heim gefahren worden, unter Beamtenbegleitung ins Haus gegangen, ins Bad dann allerdings alleine – eine weibliche Beamtin war nicht dabei. „Wie auf dem Präsentierteller“ sei sie erst öffentlich kontrolliert worden, dann im Polizeiauto vor den Augen der Nachbarn heimgefahren worden – wie eine „Schwerverbrecherin“, stellt sie aufgebracht fest. Sie findet, dass die Polizei überzogen kontrolliert habe. Dabei sei am Ende gar nichts dabei herausgekommen – der Drogentest ergab nichts. Mit der Sache befasst ist seit Freitag in der Dahner Inspektion der Dienstgruppenleiter Walter Dezember, bei dem die Beschwerde des nicht dabei gewesenen, aber dennoch erzürnten Ehemannes der Frau – er schrieb dann auch die RHEINPFALZ an – gelandet ist. Die Folge: Mehrere Gespräche mit den beiden Kollegen, aber auch mit dem Ehepaar. Zuletzt habe ein betroffener Kollege am Dienstag mit der Frau telefoniert. Dezembers Dilemma: Der Ehemann, so sagt er, habe eine Entschuldigung der Beamten bei seiner Frau verlangt. Doch das sei nicht gerechtfertigt – weil diese sich korrekt verhalten hätten. Eine Verkehrskontrolle zur Überprüfung von Fahrzeug und Person dürfe die Polizei grundsätzlich auch ohne besonderen Anlass vornehmen, so Dezember. Eine Kontrolle auf Drogenmissbrauch werde in der Regel dann angeschlossen, wenn die Beamten glaubten, Anzeichen dafür zu haben, etwa Lidflattern, zitternde Hände und weiteres. Natürlich berücksichtige man, dass viele Leute aufgeregt seien, wenn sie kontrolliert würden – oder dass Zittern auch eine Alterserscheinung sein könnte. Die Trefferquote gebe ihnen aber recht, betont Dezember: In den überwiegenden Fällen fielen die Drogentests positiv aus – die Kollegen veranlassten diese also nicht willkürlich. Gerichtsverwertbar sei am Ende allerdings nur – als nächster Schritt – eine Blutprobe. 29 Fahrer wurden von den Dahner Beamten in den ersten neun Monaten 2016 unter Einfluss von Betäubungsmitteln am Steuer erwischt. Betroffen sind laut Dezember übrigens Personen aller Gesellschaftsschichten. Dass die kontrollierte Frau ihr Auto habe stehen lassen und im Polizeiauto mitfahren müssen, sei korrekt gewesen, sagt Dezember – so lange der Verdacht bestehe, dass jemand nicht fahrtüchtig sei, dürfe die Polizei denjenigen gar nicht weiterfahren lassen. Auch, dass sie mitten im Ort kontrolliert wurde, sei keineswegs unüblich. Denn für die Arbeit der Polizei sei es ebenfalls wichtig, dass diese in der Öffentlichkeit sichtbar werde – allein wegen des Eindrucks in der Bevölkerung, dass die Polizei präsent sei. Wenn die Polizei einen Fahrer auf einem abgelegenen Feldweg anhalte, könne dies ja eher seltsam anmuten. Allerdings, so der Dienstgruppenleiter weiter, sei die Frau in einer Seitenstraße kontrolliert worden und nicht in der viel belebteren Durchgangsstraße. Die Beamten würden, betont Dezember, darin geschult, mit Augenmaß vorzugehen. Man könne nie ausschließen, dass einer mal einen schlechten Tag habe – „wir sind auch Menschen“. Doch bei den von der Beschwerde betroffenen Kollegen habe er eine solche Beanstandung noch nicht erlebt und könne sich das auch nicht vorstellen. |tre