Kommentar RHEINPFALZ Plus Artikel Kampf gegen Hass im Internet: Strafe muss sein – und noch mehr

Sport und Justiz gemeinsam gegen Hate Speech: Ronny Zimmermann vom DFB; DOSB-Chef Thomas Weikert und Staatsanwalt Benjamin Kraus
Sport und Justiz gemeinsam gegen Hate Speech: Ronny Zimmermann vom DFB; DOSB-Chef Thomas Weikert und Staatsanwalt Benjamin Krause.

DFB und DOSB gehen gegen Hate Speech vor. Doch mit Strafen und dem Löschen von Kommentaren ist es nicht getan. Der Kampf gegen Hetze im Netz muss den Kopf erreichen.

Ob Björn Höcke aus seiner Strafe etwas lernt? Ob die 13.000 Euro, die das Landgericht Halle dem AfD-Politiker aus Thüringen aufgebrummt hat, sein Bewusstsein ändern? Bei einem Wahlkampfauftritt hatte Höcke 2021 „Alles für Deutschland!“ gerufen – eine verbotene SA-Parole aus der braunen Zeit des Nationalsozialismus. Dass dem so ist, sei „allgemein bekannt“, stellte ein Gericht bereits 2006 fest. Der Politiker, seines Zeichens Geschichtslehrer, bestritt das und versuchte, seine Aussage mit Nichtwissen zu erklären. Das Landgericht glaubte ihm schlicht nicht, als Urteilsbegründung könnte man das als dünn ansehen. Höcke hat Revision eingelegt.

Auch beim Blick in die Kommentarspalten der sozialen Netzwerke stellt sich immer häufiger diese Frage: Ist euch eigentlich klar, was ihr da von euch gebt? Hass-Botschaften und Hetze sind im Internet allgegenwärtig – auch gegenüber Sportlern. Sie werden als „Wichser“ bezeichnet, als „Hurensohn“, als „Bastard“, als „Schlampe“. Worte, gemeinhin als Schimpfwörter bekannt, die man nicht lesen möchte. Die aber Realität sind und deshalb genannt werden müssen.

Ein trauriger Kreislauf

Sie richten sich gegen Athleten, egal ob Fußballer, Basketballer oder Biathletin. Geäußert unter dem Deckmantel der vermeintlichen Anonymität, aber auch ganz offen mit Namen und Foto. Manche verlieren im Netz einfach jegliche Hemmung. Dabei sind Hasskommentare nur der Anfang. Einen Schritt weiter sprechen Experten von Hate Speech. Botschaften, mit denen Menschen gezielt beleidigt, ausgegrenzt oder herabgesetzt werden. Wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, der Herkunft oder ganz einfach wegen des Geschlechts.

„Wenn wir gewinnen, sind wir alle Deutsche. Und wenn wir verlieren, kommen diese Affenkommentare“, sagte der U-21-Fußballnationalspieler Youssoufa Moukoko. Der „Fehler“, mit dem er den blanken Hass auf sich gezogen hat? Moukoko hat bei der Europameisterschaft im vergangenen Sommer einen Elfmeter verschossen. Seine enttäuschte Reaktion machte die Situation nicht besser – sondern rief erneute Beleidigungen hervor. Ein trauriger Kreislauf, aus dem der Deutsche Fußball-Bund gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund nun auszubrechen versuchen. Vor der Heim-EM und den Olympischen Spielen in wenigen Wochen kündigten die beiden größten Sportverbände der Bundesrepublik an, Hass und Hetze im Netz nun konsequent strafrechtlich verfolgen zu lassen. „Diese Reaktionen sind abgrundtief übel. Das muss raus aus unserer Gesellschaft“, sagt DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann.

Damit kein neuer Hass erwächst

Nur: Lässt sich Hass durch Strafen verbannen? Oder fördert die Verfolgung die Verrohung nur noch mehr? „Ich bin der festen Überzeugung, dass eine gewisse Rechtsdurchsetzung auch im Internet wichtig ist“, sagt Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die sich seit 2019 mit Hate Speech befasst. Die Identifizierungsquote liegt mittlerweile bei mehr als 50 Prozent, bei einzelnen Netzwerken um die 80 Prozent. „Wenn Personen ihre strafrechtlich relevanten Äußerungen nur gelöscht bekommen, sind die Plattformen die Bösen“, sagt Oberstaatsanwalt Krause. „Aber sie befassen sich nicht mit ihrem eigenen Handeln. Das kann nur das Strafrecht.“ Das Ziel der Ermittler ist es, mit den Urhebern ins Gespräch zu kommen. „Bei Vernehmungen, bei Durchsuchungen, um bei diesen Personen ein Umdenken zu erreichen“, sagt Krause. Für kleinere Fälle haben die Behörden einen Trainingskurs entwickelt, indem die Täter lernen sollen, was ihr Handeln für Auswirkungen haben kann und was es mit den Opfern macht. Heißt: Eine Verfolgung ist wichtig. Strafe muss sein. Genauso wichtig ist aber, dass der Kampf gegen Hetze die Köpfe und das Bewusstsein erreicht.

Sonst ist es mit dem Löschen von Hass-Nachrichten im Netz wie mit einem Verbotsverfahren gegen die AfD, das nach dem 13.000-Euro-Urteil gegen Björn Höcke wieder vermehrt gefordert wird. Man kümmert sich um die Symptome, aber nicht um die Ursache. Dann droht aus jeder gelöschten Hass-Nachricht vor allem eines: dass neue Hetze erwächst.

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