Beurlaubungen
Zwei Gutachten, zwei Meinungen zu Fremdeinsatz von Staatssekretären
Der Strafrechtler und Korruptionsexperte Till Zimmermann, der im Auftrag der Freien Wähler tätig geworden war, kommt zu dem Schluss, dass das Gewähren von Sonderurlaub bei politischen Beamten für eine Tätigkeit bei privatwirtschaftlichen, aber landesnahen Gesellschaften „Untreue in einem besonders schweren Fall“ darstellen könne. Er begründet das mit dem möglichen Schaden, der durch die während des Sonderurlaubs erworbenen erhöhten Pensionsansprüche entstehe. Joachim Streit, Spitzenkandidat der Freien Wähler für die Landtagswahl, will das Gutachten an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Er sehe einen Anfangsverdacht gegeben und hoffe auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Vertreter der Landesregierung.
Hintergrund sind schon länger zurückliegende Beurlaubungen von Staatssekretären, die auch der Landesrechnungshof scharf kritisiert hatte und die im jüngsten Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes erneut Erwähnung fanden.
Mehr oder weniger zeitgleich hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium am Donnerstag ein Gutachten des früheren Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio veröffentlicht, das die bisherige Beurlaubungspraxis als rechtmäßig einstuft. Hintergrund ist in diesem Fall, dass Finanz-Staatssekretär Stephan Weinberg (SPD) im Februar als kaufmännischer Vorstand in die Führung der Mainzer Unimedizin wechseln soll, um deren Finanzen zu konsolidieren.