Rheinland-Pfalz Zur Sache: Wer muss einen Rauchmelder haben?

„Man sollte die Rauchmelder-Pflicht unbedingt ernst nehmen, sie rettet Menschenleben“, sagt der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz, Frank Hachemer. Hier die wichtigsten Fakten.
Spätestens seit Juli 2012 müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Schon seit Ende 2003 bestand diese Pflicht für Neu- und nach Umbauten. Wo sind Rauchmelder anzubringen? Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtwege dienen, müssen mindestens einen Rauchmelder haben. Feuerwehr-Präsident Hachemer: „Wir riechen im Schlaf nichts, unser Geruchssinn ist da abgeschaltet.“ Gibt es trotzdem noch Wohnungen ohne Rauchmelder? Dazu liegen keine offiziellen Erhebungen vor. Die Feuerwehr macht jedoch die Erfahrung, dass Wohnungen immer noch ohne diesen Schutz sind. Was kann ein Mieter tun, dessen Wohnung ohne Rauchmelder ist? Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, er ist auch für die Wirksamkeit der Melder verantwortlich. Er kann diese Aufgaben aber vertraglich auf den Mieter übertragen. Falls der Eigentümer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Mieter zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Franz Obst, Vorsitzender des Landes-Mieterbundes, sieht es pragmatisch: „Ich als Mieter würde mir in dem Fall so ein Ding selbst an die Decke schrauben, das kostet nicht die Welt.“ Wie funktionieren Rauchmelder? Auf Rauch reagieren die Geräte mit einem anhaltenden, schrillen Signalton. Die „Stiftung Warentest“ hat gerade 17 Rauchmelder unter die Lupe genommen und sagt: „Gute Geräte gibt es schon für knapp 20 Euro.“ Sind Kontrollen vorgesehen? Nein, die SPD im Landtag wollte damals keine behördliche Überwachung der Rauchmelderpflicht. Versicherungsschutz gefährdet? „Rauchmelder sollen Leben retten, das Fehlen der Geräte hat auf die Regulierung von Gebäudeschäden keinen Einfluss“, sagt die Versicherungskammer Bayern. Aber: Versicherungen prüfen stets den Einzelfall. Ob es bei der bisherigen Praxis bleibt, ist zudem nicht sicher.
