Rheinland-Pfalz Zur Sache: Blitzer-Sabotage ist nicht immer strafbar

Auch wenn die Polizei bisweilen einen anderen Eindruck erweckt: Längst nicht jede Blitzer-Sabotage ist auch eine Straftat. Beispielsweise hat jetzt das rheinland-pfälzische Innenministerium auf eine RHEINPFALZ-Anfrage hin die erste Einschätzung des Trierer Präsidiums zu einem Fall bei Bitburg korrigiert. Dort hatte im April jemand eine etwa zwei Meter hohe Fichte an den Straßenrand der B 51 gepflanzt und so einem Blitzer-Anhänger die Sicht verstellt. Die Beamten hatten daraufhin Ermittlungen angekündigt. Und von einem Verstoß gegen einen Paragrafen gesprochen, der einem Missetäter mit bis zu fünf Jahren Haft droht, wenn er an einer „der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dienenden Einrichtung“ etwas „zerstört, beschädigt, beseitigt, geändert oder unbrauchbar gemacht“ hat. Doch weil die Fichte den Apparat selbst gar nicht beschädigt hatte, greift diese Vorschrift nicht. Laut Innenministerium begeht nach dieser Logik auch keine Straftat, wer – wie es schon in der Westpfalz geschehen ist – eine Warnbake zwischen Straße und Gerät stellt und so die Messung behindert. Auch wegen leicht abwischbarer Sprühkreide auf der Spähscheibe des Blitzers oder eines mit Klebestreifen dort angehefteten Papierblatts werden Polizisten keine Ermittlungen führen dürfen. Allerdings können sich Blitzer-Blockierer im Einzelfall auch mit solch scheinbar harmlosen Streichen noch strafbar machen – zum Beispiel, weil sie ihren Sabotageversuch am Straßenrand versehentlich so konzipieren, dass die Verkehrssicherheit gefährdet wird.
