Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Wird der „Rasse“-Begriff aus der Landesverfassung gestrichen?

Sie hat die heute in einem Tresor der Landtagsverwaltung aufbewahrte Originalfassung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung
Sie hat die heute in einem Tresor der Landtagsverwaltung aufbewahrte Originalfassung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung von 1947 getippt: Annemarie Holst-Steinel.

Die US-Bewegung „Black Lives Matter“ und ihr Kampf gegen Rassismus kommen am Mittwoch im Mainzer Landtag an. Es geht um die Frage, ob der Begriff gestrichen werden soll. Die Grünen sagen ja, die AfD hält das für „unreif und töricht“. Justizminister Mertin (FDP) mahnt.

Hilft es gegen Rassismus in den Köpfen, wenn der Begriff „Rasse“ nicht mehr in der Verfassung steht? Deutschlandweit wurde nach den Sympathiebekundungen für die amerikanische „Black Lives Matter“-Bewegung (Schwarze Leben zählen) die Debatte nach einer Änderung des Grundgesetz-Artikels 3 losgetreten.

Schweitzer schlägt wissenschaftlichen Dienst vor

Am Mittwoch setzt sich der Landtag auf Antrag der FDP in einer Aktuellen Debatte damit auseinander, ob die Landesverfassung geändert werden muss, in der ebenfalls „Rasse“ steht. Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) hatte die Streichung des Begriffs gefordert, Justizminister Herbert Mertin (FDP) befürwortet eine Ersatz-Formulierung. SPD-Fraktionschef Alexander Schweitzer regt eine Überprüfung durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages an.

Im Grundgesetz aus dem Jahr 1949 ist das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 formuliert: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“.

In der Landesverfassung ist es eine Frage der Ehre

In der Landesverfassung Rheinland-Pfalz von 1947 heißt es in Artikel 4: „Die Ehre des Menschen steht unter dem Schutz des Staates. Beleidigungen, die sich gegen einzelne Personen oder Gruppen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse, einer religiösen, weltanschaulichen oder anerkannten politischen Gemeinschaft richten, sollen durch öffentliche Klage verfolgt werden.“

Um Rassismus konsequent zu bekämpfen, müsse der rassistischen Kategorisierung von Menschen auch sprachlich eine deutliche Absage erteilt werden, sagte Integrationsministerin Spiegel. „Es gibt keine Rassen, es gibt nur Menschen.“ Sie forderte die Streichung des Begriffs sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus der Landesverfassung.

Begriff „wissenschaftlich überkommen“

Es sei wissenschaftlich überkommen und zutiefst diskriminierend, den „Rasse“-Begriff zu verwenden, sagt SPD-Fraktionschef Alexander Schweitzer. Er schlägt vor, dass die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen gemeinsam den wissenschaftlichen Dienst des Landtages beauftragen, einen Änderungsvorschlag auszuarbeiten.

Vor einer bloßen Streichung des Begriffs „Rasse“ warnt Justizminister Herbert Mertin (FDP). Der Vorschlag sei „sicher gut gemeint, aber letztlich nicht ausgereift“. Er würde gerade die Menschen, die vor einer diskriminierenden Behandlung besonders geschützt werden sollen, schutzlos stellen – beispielsweise vor dem sogenannten „racial profiling“ durch Polizeibehörden. Gemeint ist damit, dass Personen mit dunkler Hautfarbe statistisch häufiger kontrolliert werden als jene mit weißer.

Internationale Bezüge zur UN-Charta

Mertin bringt den Begriff der „ethnischen Zugehörigkeit“ oder der „ethnischen Herkunft“ als Alternative ins Spiel. Davor wiederum warnen die beiden Rechtswissenschaftler Cengiz Barskanmaz und Nahed Samour in einem Beitrag für den Berliner „Tagesspiegel“. Würde der Begriff „Rasse“ aus dem deutschen Grundgesetz herausfallen, würden internationale Bezüge etwa zur UN-Charta oder zur allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verloren gehen, in denen der Begriff ebenfalls verankert sei.

Der Fraktionschef der CDU, Christian Baldauf, hält eine Überprüfung durch den wissenschaftlichen Dienst des Landtags für sinnvoll. Gleichzeitig bremst er die Erwartung einer schnellen Änderung: „Es gab Gründe, warum die Verfassung so geschrieben worden ist und sie ist kein Spielball für Symbolpolitik“.

Landesschüler*innenvertretung will Artikel zur Schule ändern

AfD-Fraktionschef Uwe Junge erteilt einer Verfassungsänderung eine Absage. Zu Recht sei Diskriminierung aus rassistischer Motivation verboten. „Wer dieses Verbot abschafft, weil er Unterschiede nicht wahrhaben will, handelt unreif und töricht und erleichtert rassistische Diskriminierung.“

Die Landesschüler*innenvertretung (LSV) übrigens würde bei einer Verfassungsänderung nicht nur den Begriff „Rasse“ wegstreichen. Auch eine darin festgelegte Aufgabe der Schule ist für sie ein Relikt aus anderen Zeiten. Besonders stört sie Artikel 33. In den „Grundsätzen für die Schulerziehung“ heißt es unter anderem, dass die Jugend „zur Gottesfurcht“ erzogen werden soll und zur „Achtung und Duldsamkeit“. Das, so die LSV, stehe im Widerspruch zu den gesellschaftlichen Werten der religiösen Freiheit und der Erziehung zur Mündigkeit.

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