Rheinland-Pfalz „Wir stehen in den Startlöchern“

MAINZ (jüm). Seit Karfreitag ist das Gesetz in Kraft, mit dem die Mainzer Landesregierung wieder Flohmärkte an Sonntagen ermöglichen möchte. In Rheinland-Pfalz waren solche Freiluftbasare aufgrund von Gerichtsentscheidungen – von Ausnahmen abgesehen – seit 2009 nicht mehr zulässig. Wann nun der erste Markt auf der neuen rechtlichen Grundlage veranstaltet wird, steht freilich in den Sternen: Zwar gibt es bereits Anträge, aber das Land hat noch keine Richtlinien geliefert. Außerdem gilt das Genehmigungsverfahren als kompliziert.

Andreas Hövelmeyer fackelte nicht lange: Der Kaiserslauterer Flohmarkt-Veranstalter hat schon mal 30 Anträge an diverse Kommunen geschickt. „Wir stehen alle in den Startlöchern“, sagt Hövelmeyer mit Blick auf seine Kollegen. Allerdings beklagt auch Rudolf Reis, Veranstalter aus Niederkirchen (Kreis Bad Dürkheim), dass noch viele Details völlig unklar seien. So sollen erst in den kommenden Tagen die „Anwendungshinweise“ für das neue Gesetz an die Ordnungsämter der Kommunen geschickt werden, wie das Wirtschaftsministerium auf Anfrage bestätigt. Das vorläufige Aus für die Sonntags-Flohmärkte bescherte vor fünf Jahren ausgerechnet eine der weit und breit beliebtesten Veranstaltungen dieser Art: Die Stadt Bad Dürkheim wollte sonntags an der Saline keine Basare mehr genehmigen. Zur Begründung wurde auf das damit verbundende Verkehrschaos verwiesen. Veranstalter Hövelmeyer versuchte, die Genehmigung per Gerichtsentscheid durchsetzen. Doch vor dem Verwaltungsgericht Neustadt erlebte er eine böse Überraschung: Die Richter befassten sich erst gar nicht mit der Verkehrsproblematik, sondern stellten kühl fest, dass es für Sonntags-Flohmärkte in Rheinland-Pfalz keine Rechtsgrundlage gebe. Diesem Standpunkt schlossen sich weitere Gerichte bis hinauf zum Oberverwaltungsgericht an. Danach gab es nur noch ausnahmsweise Sonntags-Flohmärkte. Dann nämlich, wenn eine Gemeinde ohnehin einen verkaufsoffenen Sonntag angesetzt hatte. Aus diesem Grund wird es am 4. Mai gleich zwei Flohmärkte in Haßloch geben – einen auf dem Parkplatz beim Real-Markt und einen bei Edeka. „Das hat aber mit dem neuen Gesetz nichts zu tun“, bestätigt Stefanie Timke von der gleichnamigen Agentur aus Baden-Württemberg, die den Markt bei Edeka organisiert. Auf Basis der neuen Rechtslage könnten nach ihrer Einschätzung nicht vor Sommer die ersten Basare organisiert werden. Und dann auch nur, wenn die Gemeinden das überhaupt wollen. Ob die Stadt Flohmärkte auch an solchen Sonntagen genehmigen werde, die nicht als verkaufsoffen deklariert sind, „diese Frage ist noch nicht geklärt“, heißt es beispielsweise in Kaiserslautern. Dort liegen bereits drei Anträge für diverse Termine in diesem Jahr vor. „Wir sind momentan im Abstimmungsprozess“, teilt die Stadt Ludwigshafen zur gleichen Frage mit (noch kein Antrag). „Die Stadtverwaltung ist momentan dabei, die neue Gesetzeslage, deren individuelle Umsetzung sowie entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten zu prüfen“, heißt es in Landau (bisher ein Antrag). An der Bad Dürkheimer Saline dürften Sonntags-Flohmärkte wohl definitiv Geschichte sein: An der Verkehrsproblematik habe sich nichts geändert, teilte eine Stadtsprecherin gestern auf Anfrage mit. Seit der Verlegung der Isenach in den Kurpark habe das Verkehrsaufkommen noch zugenommen. Vor diesem Hintergrund sei die Argumentation der Stadt aus dem Jahre 2009 „immer noch oder erst Recht zutreffend“. Sollten Gemeinden Sonntags-Flohmärkte wieder zulassen wollen, so sieht das Gesetz dafür ein aufwändiges Genehmigungsverfahren vor: Die Kommunen müssten eine Rechtsverordnung erlassen, in der maximal acht Marktsonntage festgelegt werden. Vor Erlass dieser Verordnung müssen diverse Institutionen wie Kirchen, Kammern, Gewerkschaften und der Einzelhandelsverband angehört werden. Ein Rechtsanwalt der Flohmarkt-Veranstalter hat bereits die Befürchtung geäußert, dass das neue Gesetz die Organisation solcher Basare kaum erleichtern werde. Müssten doch die Kommunen für ihre Genehmigung ein ähnlich kompliziertes Verfahren durchziehen wie bei einem Bebauungsplan.

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