Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Wie sich die Bezirksärztekammer Pfalz bemüht, ihren Geschäftsführer loszuwerden

Vor dem in Neustadt tagenden Arbeitsgericht wird der Rechtsstreit um den Rauswurf des langjährigen Geschäftsführers der Bezirksä
Vor dem in Neustadt tagenden Arbeitsgericht wird der Rechtsstreit um den Rauswurf des langjährigen Geschäftsführers der Bezirksärztekammer Pfalz verhandelt. archivFoto: LM

Es ist ein Kampf mit harten Bandagen: Mit immer neuen Vorwürfen versucht die Bezirksärztekammer Pfalz den Rauswurf ihres langjährigen Geschäftsführers Martin Jäger (54) zu rechtfertigen. Die erste fristlose Kündigung datiert vom 13. August 2018. Bis zum Frühjahr 2019 wurden drei weitere Kündigungen nachgeschoben. Sie alle wurden bereits im April vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt. Allerdings handelte es sich damals lediglich um ein Versäumnisurteil.

Davon unbeeindruckt hat die Kammer noch während des laufenden Rechtsstreites mit Susanne Wagenmann zum 1. Mai Jägers Nachfolgerin bestellt. Im gleichen Monat sowie im Juni folgten die Kündigungen Nummer fünf und sechs. Auch sie hat das Arbeitsgericht am 6. November in mündlicher Verhandlung für unwirksam erklärt. Noch in der gleichen Sitzung übergab Geschäftsführerin Wagenmann dann Kündigung Nummer sieben.

Bisher sieben Kündigungen ausgesprochen

Jägers Rechtsanwalt Friedrich sieht darin eine Verzögerungstaktik: Seit August 2018 habe die Kammer alles, was sein Mandant in den vergangenen Jahren gemacht habe, „durchforstet in dem krampfhaften Bemühen, eine fristlose Kündigung generieren zu können“. Die Kammer sei sich dabei für keinen Vorwurf zu schade: Die Bandbreite reiche von einem angeblichen despektierlichen Verhalten gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden Claus Beermann bis hin zur Behauptung, er habe es angeblich unterlassen, „ein eventuell verzehrtes Frühstücksei im Reisekostenformular anzukreuzen“.

„Die Bezirksärztekammer arbeitet mit haltlosen Unterstellungen“, betont Rechtsanwalt Friedrich. Wenn er nachfrage, würden diese Behauptungen „auch nicht annähernd durch Tatsachen hinterlegt“. Das Taktieren der Kammer hat freilich seinen Preis: Der Jurist hat nach eigenen Angaben seit Jägers Rauswurf im August 2018 ausstehende Geschäftsführergehälter seines Mandaten eingeklagt. Die nächste Gehaltsklage sei bereits in Arbeit.

Kammer-Anwalt legt Berufung ein

Auf Anfrage der RHEINPFALZ hat Kammer-Rechtsanwalt Markus Fromm erklärt, gegen die Urteile des Arbeitsgerichtes in Sachen Kündigung eins bis sechs bereits Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt zu haben.

Bleibt die noch ausstehende Entscheidung des Arbeitsgerichtes in Sachen Kündigung Nummer sieben. Hier geht es um den Fürsorgefonds der Kammer. Dieser Fonds, der über eine Umlage der rund 7100 Kammermitglieder gespeist wird, soll in Not geratenen Ärzten und ihren Familien helfen.

Nach Informationen der RHEINPFALZ sagt die Kammer, der gefeuerte Geschäftsführer hätte jedes Jahr nachprüfen müssen, ob die Geldempfänger noch bedürftig beziehungsweise anspruchsberechtigt sind. Die Satzung, in der dies verlangt wird, habe die Kammer erst nach Jägers Rauswurf verabschiedet, hält Rechtsanwalt Friedrich dagegen. Davor habe es aber bereits einen entsprechenden Vorstandsbeschluss gegeben, argumentiert dem Vernehmen nach die Kammer.

Klaus Friedrich gibt sich überzeugt: Nachdem die Kammer seit 15 Monaten intensiv nachgeforscht habe „und gleichwohl keinen eine Kündigung rechtfertigenden Grund gefunden hat, wird sie auch in Zukunft mit ihrer Suche keinen Erfolg haben“. Eine gütliche Einigung ist auch bei der jüngsten Arbeitsgerichts-Verhandlung am Mittwoch nicht zustande gekommen. Es gab zwar laut Friedrich bereits in der Vergangenheit ein Vergleichsangebot. Dies sei aber angesichts der prozessualen Situation nicht infrage gekommen.

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