Rheinland-Pfalz Wie die Landtagswahl 2021 unter Corona-Bedingungen funktioniert

Das geht bei der Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz nicht mehr: In den Wahllokalen wird am 14. März ein Mindestabstand von 1,5
Das geht bei der Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz nicht mehr: In den Wahllokalen wird am 14. März ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten sein – auch für Wahlkabinen.

Am 14. März 2021 wählen rund 3,1 Millionen wahlberechtigte Rheinland-Pfälzer einen neuen Landtag. Der Landeswahlleiter kann für einzelne Gebiete eine reine Briefwahl anordnen. Für Wahllokale gibt es ein Hygienekonzept. Was unter Corona-Bedinungen anders ist.

Angesichts der Corona-Pandemie hat der rheinland-pfälzische Landtag im Dezember 2020 das Landeswahlgesetz geändert und die Möglichkeit geschaffen, die Wahl als reine Briefwahl durchzuführen. Das überarbeitete Wahlgesetz sieht nun vor, dass der Landeswahlleiter – das ist aktuell der Präsident des Statistischen Landesamts, Marcel Hürter – im Fall einer Naturkatastrophe oder einer außergewöhnlichen Notsituation für einzelne Wahlkreise eine ausschließliche Briefwahl anordnen kann.

Er kann das aber nicht alleine entscheiden, und es gibt gesetztich geregelte Voraussetzungen. Die Anordnung einer reinen Briefwahl kann etwa nur auf Antrag des Wahlkreisleiters erfolgen – das ist üblicherweise ein Landrat oder Oberbürgermeister. Außerdem kann der Landeswahlleiter die reine Briefwahl nur mit Zustimmung des Innenministeriums anordnen, und zwar frühestens 45 Tage vor der Wahl – bei der Landtagswahl 2021 also frühestens ab dem 28. Januar.

Schon bei der vergangenen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 entschied sich rund ein Drittel der Wähler für die Varian
Landtagswahl 2021

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Trotz Corona-Pandemie: Hohe Hürden für reine Briefwahl

Eines kann der Landeswahlleiter aber auch auf Grundlage des novellierten Wahlgesetzes nicht tun: Er darf keine landesweite Briefwahl veranlassen. „Das müsste vom Landtag in einem gesonderten Gesetz regelt werden“, erklärt Landeswahlleiter Hürter. Theoretisch wäre eine landesweite Briefwahl dennoch denkbar: Wenn alle 52 Wahlkreisleiter diese beantragen und der Landeswahlleiter und das Innenministerium in allen 52 Fällen zustimmen. In der Praxis gilt das allerdings als unwahrscheinlich.

Was passiert, wenn eine reine Briefwahl angeordnet wird?

Sollte für einen Wahlkreis die ausschließiche Briefwahl angeordnet werden, erhalten dort alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen automatisch bis zum 21. Februar per Post. In den betroffenen Gebieten müssen die Wahlberechtigten nach Auskunft des Landeswahlleiters also keine Anträge auf Briefwahl stellen. Ansonsten unterschiedet sich die angeordnete Briefwahl nicht von der freiwilligen.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Wer seine Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchte, kann ohne Angabe von Gründen Briefwahl beantragen. Am bequemsten geht das mit der Wahlbenachrichtigung, die die Kommunen Ende Januar versenden, empfiehlt Landeswahlleiter Hürter: „Einfach die Rückseite der Karte ausfüllen und an die zustände Kommunalverwaltung zurücksenden.“ Zuständig ist die Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes. Die Anträge können dort auch persönlich oder per E-Mail gestellt werden, aber nicht per Telefon oder SMS.

Die Briefwahl kann laut Landeswahlleitung bis Freitag, 12. März, 18 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen wie einer plötzlichen Erkrankung könne man den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag beantragen.

Wer seine Wahlbenachrichtigung übrigens bis 21. Februar nicht erhalten hat, sollte sich bis spätestens 26. Februar bei der zuständigen Verwaltung melden und sein Stimmrecht überprüfen lassen.

Gibt es genügend Briefwahlunterlagen?

Es wird erwartet, dass die Briefwahl im Corona-Jahr so gefragt sein wird wie nie zuvor. Darauf ist Rheinland-Pfalz vorbereitet – sogar für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Wahl vollständig als Briefwahl abgewickelt wird. 3,2 Millionen Unterlagen wurden nach Auskunft des Landeswahlleiters gedruckt – also 100.000 mehr, als Rheiland-Pfalz Wahlberechtigte hat.

2016 hatten übrigens rund 31 Prozent der 3,1 Millionen Wahlberechtigen per Brief gewählt.

Wählen im Wahllokal: Die Hygiene-Regeln

Für die Wahl im Wahllokal gelten Hygiene-Regeln, die der Wahlleiter gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium in Mainz entwickelt hat, und die bei Bedarf noch weiterentwickelt werden sollen. Nach Stand vom 26. Januar gilt:

  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung tragen – die aber kurz abgenommen werden muss, wenn der Wahlvorstand einen Wähler zu Identifikationszwecken dazu auffordert.
  • Wähler können eigene Stifte mitbringen, die ausgelegten Stifte werden desinfiziert.
  • Der Zutritt zum Wahllokal wird je nach Größe auf eine Personenzahl beschränkt, im Wahllokal gilt eine Einbahnregelung.
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