Rheinland-Pfalz
Weit weg von Woodstock: Wie die Cannabis-Legalisierung umgesetzt wird
Noch fehlt die Unterschrift des Bundespräsidenten unter dem „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“, aber der Bundesrat hat vergangene Woche den Weg für die Teillegalisierung frei gemacht. Erwachsene, die gerne einen Joint rauchen, freuen sich, ab 1. April nicht mehr als kriminell zu gelten. 25 Gramm Cannabis dürfen sie bei sich haben, wenn sie unterwegs sind. Das reicht für etwa 100 Joints, hieß es jüngst in einer Debatte des Landtags in Mainz.
Wer will, kann sich nun Samen besorgen, um Cannabis-Pflanzen selbst anzubauen. Drei Pflanzen darf jeder und jede Erwachsene zum Eigengebrauch züchten. Das Bundesgesundheitsministerium weist in seinen Fragen und Antworten zum Cannabis-Gesetz ausdrücklich darauf hin, dass Samen aus der EU eingeführt werden dürfen und dass sie übers Internet bezogen werden können.
Vereine erst im Juli am Start
Die ersten Cannabis-Anbauvereinigungen stehen auch in der Pfalz in den Startlöchern, doch die Regelungen zum „nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen“ werden nach den Vorgaben des Bundes erst zum 1. Juli in Kraft treten. In Rheinland-Pfalz setzt das Sozialministerium von Minister Alexander Schweitzer (SPD) das Bundesrecht um, weil sein Haus auch für die Suchtprävention zuständig ist. Ein Thema, das bei der Umsetzung des Gesetzes eine große Rolle spielen soll. Die landesrechtlichen Regelungen werden derzeit erarbeitet.
Zwei Interessensbekundungen für die Gründung von Anbauvereinigungen liegen dem Sozialministerium derzeit aus dem Land vor, sagte Schweitzer im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Jeder Verein kann bis zu 500 Mitglieder haben, die er mit dem Rauschmittel versorgen kann. Gewerblich handeln darf er damit nicht. Voraussichtlich werde Rheinland-Pfalz von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Anzahl der Anbauvereinigungen auf eine pro 6000 Einwohner einer Stadt oder eines Kreises zu beschränken, sagt Schweitzer. In Städten sieht er die Gefahr, dass sich Anbauvereinigungen zusammentun und große Plantagen betreiben. Das soll nicht passieren.
Strukturen im Landesamt
Darauf wird das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ein Auge haben. Dort werden die Strukturen geschaffen, um die künftigen Anbauvereinigungen zu zertifizieren und zu überwachen. Der Leiter des Landesamtes, Detlef Placzek, hat laut Schweitzer bereits eine Taskforce berufen und er ermittle, wie viel Personal er brauchen wird.
Bevor die erste Ernte von legalem deutschen Gras und Haschisch in den Vereinen eingefahren werden kann, ist eine Menge Bürokratie zu überwinden. Sie ist im Bundesgesetz detailliert geregelt. Salopp sagt Schweitzer dazu: „Das ist so weit von Woodstock entfernt.“
Wie bei Bismarck
Statt des für zügellosen Drogenkonsum und Sex stehenden US-Festivals von 1969 ist beim Cannabis-Gesetz von 2024 die Handschrift von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach prägend. Schweitzers Kommentar: „Es ist die deutscheste Form einer Legalisierung. In der wilhelminischen Zeit hätte es Bismarck nicht anders gemacht.“
Hat sich ein Anbauverein formell gegründet und ist er im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen, muss er beim Landesamt einen Antrag auf Zertifizierung stellen. Der Verein muss von jedem Vorstandsmitglied, von anderen vertretungsberechtigten Personen und von jedem Beschäftigten, der Zugang zu Cannabis, zu Samen und zu Stecklingen hat, Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten vorlegen. Doch damit nicht genug: ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ist ebenso nötig wie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
200 Meter weg von Schulen
Die Vereine müssen angeben, wie viele Mitglieder sie haben und sie müssen benennen, wo sich voraussichtlich die Anbauflächen befinden, wie groß diese sein werden und welche Mengen angebaut und weitergegeben werden sollen. Das Landesamt muss bei der Zulassung prüfen, dass die Anbauvereinigungen mindestens 200 Meter von Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sind. Dazu zählen auch Spielplätze. Das ist nicht zu verwechseln mit der Vorgabe des Bundesgesetzgebers, dass im Abstand von 100 Metern dieser Einrichtungen kein Joint geraucht werden darf.
Was die Vereine auch vorlegen müssen, ist ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept – und sie müssen eine Person als Präventionsbeauftragte benennen. „Der Präventionsbeauftragte kann nicht wie der Schriftführer eines Vereins gewählt werden“, sagt Schweitzer. Er müsse entsprechende Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweisen. Die Lizenzen werden nur auf Zeit vergeben. Ob der Anbau und die Weitergabe ordnungsgemäß sind, wird regelmäßig überprüft.
Konsum wird steigen
Schweitzer steht dem Gesetz grundsätzlich positiv gegenüber, auch wenn er sich im Vorfeld eine bessere Abstimmung mit den Ländern gewünscht hätte. Die Justizminister kritisieren die nach dem Gesetz vorgesehene Amnestie für Delikte, die nach dem neuen Gesetz nicht mehr strafbar sind. Die Polizisten beklagen handwerkliche Mängel des Gesetzes. Die Gewerkschaft der Polizei stellt die Frage, ob künftig jeder Streifenwagen eine geeichte Waage dabei haben müsse.
Welche kurzfristigen Auswirkungen erwartet Schweitzer? „Ich glaube, dass der Konsum zunächst steigt.“ Bei der Prävention, also der Aufklärung vor den Gefahren des Cannabis-Konsums insbesondere bei Jugendlichen, werde das Land auf die bestehenden Suchtberatungsstellen in den Kommunen und in der Zusammenarbeit mit den Freien Trägern zurückgreifen. Schweitzer geht davon aus, dass sich nun auch Menschen dort melden, die Probleme mit dem Cannabiskonsum haben, die bisher aber aus Angst vor der Stigmatisierung als Kriminelle keine Hilfe gesucht haben. Aber eines sei auch klar: „Wir brauchen die Unterstützung des Bundes bei der Prävention.“