Rheinland-Pfalz
Wegen Maskenpflicht: Kommen Raser jetzt unerkannt am Blitzer vorbei?
Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung darf ein Autofahrer sein Gesicht nicht so verhüllen, dass er nicht mehr erkennbar ist. Das gelte grundsätzlich auch während der Corona-Pandemie, sagte am Donnerstag die Sprecherin des Innenministeriums, Sonja Bräuer. Soweit mit der Maske lediglich die Mund- und Nasenpartie verdeckt werden, ist alles in Ordnung. Bräuer: „. Da es aber eine Vielzahl unterschiedlicher individuell und industriell gefertigter Masken gibt, die unterschiedlich große Teile des Gesichtes verdecken, ist im konkreten Fall eine Bewertung des Einzelfalls durch den kontrollierenden Beamten erforderlich.“
Was den Autofahrer erwartet, der wie ein Bankräuber voll maskiert unterwegs ist, das erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz in Kaiserslautern so: Von einem Verstoß sei dann auszugehen, wenn sich aus den Gesamtumständen der Verdacht ergebe, dass ein Fahrer seine Identifizierung absichtlich verhindern oder erschweren will. Ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot kann mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet werden, so der Polizeisprecher.
Doch selbst wenn ein Autofahrer seine Maske korrekt trägt, ist er denn allein aufgrund der Augen- und Stirnpartie auf dem Foto eines Blitzers eindeutig zu identifizieren? Das hänge von vielen verschiedenen Faktoren ab, sagt Ministeriumssprecherin Bräuer: beispielsweise von der Qualität des Bildes sowie davon, wie markant der sichtbare Haaransatz oder die Augenpartie seien.
Nach der Ladenöffnung: In den ersten Tagen 454 Verstöße
Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat zusammen mit Vertretern der Rettungsdienste und mit kommunalen Ordnungskräften noch einmal eindringlich an die Menschen appelliert, den weiterhin dringend notwendigen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Leuten einzuhalten. Ebenso bleibe regelmäßiges Händewaschen unverzichtbar. Die Ordnungskräfte werden die Einhaltung der Abstände auch am bevorstehenden Wochenende einfordern und Verstöße ahnden, sagte Lewentz. Auch am Samstag und Sonntag sollten die Menschen möglichst zuhause bleiben und sich in keinem Fall zu Gruppen von mehr als drei Personen zusammentun.
Die Mehrheit der Leute in Rheinland-Pfalz halte sich weiterhin verantwortungsvoll an die verordneten Einschränkungen, lobte der Minister. So habe die Polizei am ersten Aprilwochenende im Tagesdurchschnitt landesweit 358 Verstöße gegen die Verordnung zur Corona-Bekämpfung registriert. Bis zum vergangenen Wochenende habe sich dieser Wert auf 245 verringert.
Seit Montag gelten erste Lockerungen. Dies hat nach den ersten Beobachtungen der Polizei die Disziplin nicht geschmälert. Von Montag bis Mittwoch wurden insgesamt 454 Verstöße notiert. Damit die Infektionen unter Kontrolle gehalten und somit Menschenleben gerettet werden können, dürfe kein Leichtsinn um sich greifen, mahnte Lewentz. Einschränkungen werde es über Monate, wenn nicht über Jahre geben. Die Einhaltung der ab Montag geltenden Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln werde von Anfang an kontrolliert, kündigte der Innenminister an. Bußgelder bei Verstößen würden wahrscheinlich erst Ende des Monats nach Absprache unter den Ländern festgesetzt.
70 Prozent der Infizierten gelten landesweit inzwischen als gesund
In Rheinland-Pfalz gibt es aktuell (Stand: Donnerstag, 10.30 Uhr) 5722 Menschen, die sich seit Beginn der Corona-Pandemie infiziert haben. Als genesen gelten inzwischen 4027 Menschen. Damit sind 70,4 Prozent der Infizierten wieder gesund, vor einer Woche lag dieser Anteil noch bei lediglich 58,8. Doch die Anzahl der Todesfälle steigt weiter, jetzt auf 136 (Vortag: 130). In der Pfalz sind 30 Menschen im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben – das sind vier mehr als am Mittwoch bekannt war. Neu hinzugekommen sind Todesfälle in den Kreisen Bad Dürkheim und Südwestpfalz sowie in der Stadt Kaiserslautern.
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