Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Warum es ein Jagdrevier gibt, in dem Tiere nicht gejagt werden dürfen

Für Wildschweine besteht keine Gefahr im Vegetarierland.
Für Wildschweine besteht keine Gefahr im Vegetarierland.

Eine Ampel-Koalition haben wir schon länger im Land. Nun bekommen wir sogar schon die zweite. Aber etwas ganz Neues ist das Ampel-Jagdrevier. Es gibt eines in Rheinland-Pfalz, in dem die Jagdpächter ab sofort aufpassen müssen: Dort sind Flächen, auf denen sie Tiere erlegen dürfen, und andere, auf denen das aus ethischen Gründen verboten ist.

Die Jäger dürfen raus, wann sie wollen, selbst wenn Sperrstunde ist – vorausgesetzt, sie gehen in den Wald, um dort zu jagen. Was sie jetzt aber nicht mehr dürfen, ist, auf den Grundstücken eines Vegetarier-Paares ein Tier erlegen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage der beiden Grundstückseigentümer stattgegeben. Auf deren Grund und Boden ist nun Schluss mit der bisher üblichen Waid. Dem Ehepaar gehört eine ganze Reihe von Grundstücken, die – was schlecht für die Jäger ist – nicht zusammenhängen. In diesem Jagdbezirk muss von nun an darauf Rücksicht genommen werden.

Ehepaar seit 1986 vegetarisch

Die Argumente der Tierliebhaber für ihr Anliegen waren stichhaltig. Das Ehepaar lebt seit 1986 vegetarisch und kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn auf seinem Gelände Tiere von „Treibern und Hunden gehetzt und von Jägern getötet“ werden. Das Paar klagte also auf Jagdunterlassung. Damit war der Jäger nicht einverstanden. So kam das Gericht ins Spiel. Und die „Tierschützer“ haben recht bekommen. Das Gericht teilte mit: Zwar sehe das Bundesjagdgesetz mit Rücksicht darauf, dass Wild seinen artspezifischen Bedürfnissen folgend grundsätzlich nicht an Grundstücksgrenzen Halt mache, vom Grundsatz her die flächendeckende Bejagung aller zu einem Jagdbezirk gehörenden Grundflächen vor. Ausnahmsweise könne Grundeigentum aber für jagdrechtlich befriedet erklärt werden, wenn die Jagdausübung glaubhaft aus ethischen Gründen abgelehnt werde.

Sein Herz für Flora und Fauna konnte das Ehepaar klar belegen mit Streuobstwiesen, die es angelegt hatte und anderen Maßnahmen für den Naturschutz. Auch die Wildschweine wird das Urteil freuen. Schlau, wie sie sind, werden sie schnell herausfinden, wo die Ampel für sie auf Grün steht: Immer dort, wo die Menschen mit dem Gewehr auf dem Rücken Rot haben.

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