Rheinland-Pfalz
Vorwurf der Rechtsbeugung: Kaiserslauterer Richter freigesprochen
Ein Richter, angeklagt eines Verbrechens: „ein Alptraum“, wie der 58-Jährige im Strafverfahren vor dem Landgericht Zweibrücken bekundet hat. Für den Beschuldigten hat er (vorerst) ein Ende. Eine Große Strafkammer hat den promovierten Juristen vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen.
Justizrat Matthias Weihrauch war am Freitagnachmittag blendender Laune. „Das Gericht ist genau meiner Argumentation gefolgt“, freute sich der renommierte Strafverteidiger aus Kaiserslautern über den Triumph in einem außergewöhnlichen Strafverfahren. Während Weihrauch Fernseh-Interviews gab, blieb sein Mandant im Hintergrund. Der 58-Jährige Strafrichter am Amtsgericht in Kaiserslautern – seit Monaten krankgeschrieben und beurlaubt – hatte sich zuvor zwar über den Freispruch freuen dürfen. Er hatte allerdings auch markige Worte der Kammer-Vorsitzenden schlucken müssen.
Außergewöhnlich war es durchaus, was die Kammer da in Atem gehalten hat: Seit August muss sich der 58-Jährige vorm Landgericht wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung in vier Fällen verantworten (wir berichteten mehrfach). Auf Rechtsbeugung steht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, somit ist die Straftat als Verbrechen klassifiziert. „Ich bin kein Verbrecher“, hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort betont, nachdem Oberstaatsanwältin Kristina Goldmann ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe – die Haft jedoch zur Bewährung ausgesetzt – und 6000 Euro Geldauflage gefordert hatte. Schlimmer wog: Wäre er verdonnert worden, der Jurist hätte kraft Gesetzes sofort die Robe ablegen müssen.
„Mangelwirtschaft in der Justiz“ beklagt
Anfang 2016 hat der Strafrichter am Amtsgericht in Kaiserslautern vier rechtskräftig verurteilten Straftätern jeweils Bewährungsauflagen teilweise erlassen. Er hatte mal Sozialstunden reduziert oder auf Zahlung von Geldauflagen verzichtet. Nun, das darf ein Richter durchaus. Allerdings nicht aus rein „sachfremden Erwägungen“ heraus, wie die Strafkammer klarstellte. Und sachfremde Ermessensgründe seien es zweifellos gewesen, als der Richter sein Tun damit gerechtfertigt habe, er sei vollkommen überlastet. In der Tat hatte er Mangelwirtschaft geltend gemacht. Die Justiz sei viel zu knapp ausgestattet, es fehlten beileibe nicht nur, aber auch Richter. Breitseiten gegen die Landesregierung ob deren Personalpolitik abzufeuern und den persönlichen Unmut auf dem Rücken von Beschuldigten auszutragen, das gehe aber nun mal gar nicht, hatte die Anklägerin betont.
Sich auf Schreibtischen türmende Aktenberge hätten ihm nicht mehr erlaubt, die Einhaltung der Bewährungsauflagen gewissenhaft kontrollieren zu können, hatte der Richter seinen Erlass begründet. „Ein Fehler“, wie er selbst im Verfahren einräumte. Klar, ihn hätten auch sachliche Gründe bewogen. Die habe er – sein Fehler – halt nur nicht schriftlich fixiert.
Vorsitzende kritisiert: „Ein Feindbild aufgebaut“
Den Kern des Problems brachte der Verteidiger auf den Punkt. Seine Argumentationslinie: Der Richter hat Fehler gemacht. Aber: Hat er mit Vorsatz gehandelt? Nein. Und: Hat er elementares Recht verletzt? Nein. Weihrauch hatte darauf abgezielt, dass angesichts eines Verbrechenstatbestands besonders strenge Maßstäbe anzusetzen seien. Will heißen: Hätte der Angeklagte aus Lust und Laune die Rechtsordnung auf den Kopf gestellt, wäre er schuldig gewesen. Das sah auch die Kammer so: Der Richter habe sich eben nicht „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“.
Doch die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas fand auch klare Worte der Kritik: „Sie haben sich ein Feindbild aufgebaut“, fasste sie die Vorwürfe zusammen, die der Angeklagte in Richtung der Strafverfolger geschleudert hatte. Und: Der Angeklagte sei von seiner Meinung schon sehr, sehr überzeugt, andere blende er aus.
Mit diesem Rüffel endete für den Angeklagten der „Alptraum“ – zumindest vorerst. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich.