Rheinland-Pfalz Verbraucherfalle bei Internetbestellung
«Saarbrücken». Eine Kaffeebestellung im Internet hat im Saarland ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich gezogen. Der Zoll warnte gestern in diesem Zusammenhang vor einer „Verbraucherfalle“, die jetzt gerade in der Vorweihnachtszeit vermehrt drohe.
Konkret hatte ein Unternehmen aus St. Ingbert online 176 Kilogramm Kaffee in den Niederlanden bestellt, wie das Hauptzollamt Saarbrücken gestern mitteilte. Allerdings wurde die fällige Kaffeesteuer in Höhe von 2,19 Euro je Kilogramm nicht bezahlt. Die Ware wurde daraufhin in der vergangenen Woche sichergestellt. Die Zoll-Ermittlungen ergaben, dass die Firma in den vergangenen Jahren noch hunderte Kilo mehr Kaffee bestellt und nicht versteuert hatte. Die Steuerschuld des saarländischen Unternehmens beläuft sich demnach auf rund 1800 Euro. Es wurde ein Strafverfahren wegen Hinterziehung der Steuer eingeleitet. Der Zoll warnte, bei „zu guten“ Angeboten im Netz sollte genau hingeschaut werden – auch, ob die bestellte Ware aus dem Ausland nach Deutschland geliefert werde. Nicht immer sei für Besteller erkennbar, ob eine Steuerpflicht bestehe, selbst eine deutsche Internetadresse bedeute nicht unbedingt, dass Ware innerhalb Deutschlands versendet werde. Grundsätzlich würden neben Kaffee auch auf alkoholische Getränke, Tabak und Zigaretten nationale Steuern erhoben, so dass eine Bestellung auch innerhalb der EU steuerpflichtig sein könne. Die Verantwortung für die Bestellung und damit auch die Steuerpflicht liegt laut Zoll beim Besteller. Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben entstehen, hängt vom Warenwert und von der Art der Sendung ab. Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro können ohne die Erhebung von Abgaben eingeführt werden. Von der Befreiung ausgeschlossen sind aber alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Eau de Toilette sowie Tabakwaren und Kaffee. Bei einem Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls die Verbrauchsteuer sind aber zu erheben. Info Ob Steuern bei einer Bestellung anfallen, kann mit der App „Zoll und Post“ überprüft werden: Kostenlos herunterzuladen im Google Play Store oder Apple App Store.