Rheinland-Pfalz Störfall in Strahlenschutzlabor: Karlsruher Behörde nennt Name der Firma nicht

Dosimeter zur Messung der Strahlenbelastung.
Dosimeter zur Messung der Strahlenbelastung.

Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist es bereits im Dezember zu einem Störfall gekommen: Zwei Mitarbeiter einer Firma wurden dabei einer hohen Strahlenbelastung ausgesetzt. Dies kam erst jetzt nach einer Überprüfung heraus.

Am 17. Dezember war dem Regierungspräsidium Karlsruhe von der amtlichen Messstelle mitgeteilt worden, dass zwei Dosimeter einer Firma für Werkstoffprüfung Dosiswerte von 30 beziehungsweise 100 Millisievert aufwiesen. Die Firma sei zu diesem Zeitpunkt noch davon ausgegangen, dass es sich um einen Fehler handelte, sagte am Montag eine Sprecherin des Regierungspräsidiums.

Weil dies der Behörde offenbar nicht plausibel erschien, verhängte das Regierungspräsidium am 7. Januar für die beiden betroffenen Mitarbeiter vorsorglich ein Beschäftigungsverbot und ordnete eine medizinische Untersuchung an. Deren Ergebnisse hätten gezeigt, dass es „zu einem ungeplanten Vorfall mit hoher Strahlenexposition gekommen war“, sagte die Behördensprecherin.

Das ist nach Darstellung des Regierungspräsidiums passiert:

Die beiden Mitarbeiter hätten unter Missachtung der vorgeschriebenen Schutzvorschriften Prüfungsvorbereitungen in einem Strahlenschutzlabor durchgeführt und dabei nicht bemerkt, dass die Strahlenquelle nicht in ihrer dafür vorgeschriebenen abgeschirmten Position war. Die beiden Mitarbeiter erhielten dabei eine Dosis von 100 Millisievert beziehungsweise 30 Millisievert. Der in der Bundesrepublik Deutschland geltende Jahresgrenzwert für die effektive Dosis für beruflich exponiertes Personal von 20 Millisievert sei damit in beiden Fällen überschritten gewesen.

Behörde: Keine Gefahr für die Umwelt

Weitere Personen waren nach Angaben der Behörde nicht betroffen, es sei auch zu keiner Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt gekommen. Da der festgelegte Jahresgrenzwert der Strahlenexposition für beruflich exponierte Personen weit überschritten war, wurde der Vorfall nach der „Internationalen Nuklearen und Radiologischen Ereignisskala (INES)“ vom baden-württembergischen Umweltministerium vorläufig in die Stufe 2 (Störfall) eingeordnet und dem Bundesumweltministerium gemeldet.

Keine Auskünfte zum Gesundheitszustand der Mitarbeiter

Um welche Firma es sich handelt, teilte das Regierungspräsidium nicht mit. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für die Firma werde diese nicht genannt. Die Firma habe inzwischen erste Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung sicher auszuschließen. Auch zum Gesundheitszustand der beiden Mitarbeiter machte das Regierungspräsidium auch auf Nachfrage keine Angaben: „Zu weiteren Details geben wir keine Auskünfte.“

Zum Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe gehören fünf Stadtkreise und sieben Landkreise – darunter Mannheim, Heidelberg und Karlsruhe sowie der Rhein-Neckar-Kreis und der Landkreis Karlsruhe.

x