Mainz
Sonderurlaub für Staatssekretäre: Ermittler prüfen Vorwürfe gegen das Land
Die Staatsanwaltschaft Mainz prüft auf Grundlage eines Rechtsgutachtens im Auftrag der Freien Wähler (FW) Rheinland-Pfalz, inwieweit jahrelang gewährte Sonderurlaube für Staatssekretäre strafrechtlich relevant sein könnten. Das hat die Ermittlungsbehörde auf Anfrage der RHEINPFALZ bestätigt. Wie berichtet, kommt der Düsseldorfer Jura-Professor Till Zimmermann zu dem Schluss, dass das Gewähren von Sonderurlaub bei politischen Beamten für eine Tätigkeit bei privatwirtschaftlichen, aber landesnahen Gesellschaften „Untreue in einem besonders schweren Fall“ darstellen könne. Er begründet das mit dem möglichen Schaden, der durch die während des Urlaubs erworbenen erhöhten Pensionsansprüche entstehe.
Freie Wähler bislang nicht selbst aktiv
Aktiv geworden ist die Staatsanwaltschaft nach Darstellung ihrer Sprecherin, Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller, aber nicht auf Betreiben der Freien Wähler hin. Bis Montagabend sei in der Vorgangsverwaltung ihrer Behörde keine Anzeige eingegangen. Joachim Streit, FW-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl im März, hatte bei der Vorstellung des Gutachtens vor anderthalb Wochen angekündigt, es der Staatsanwaltschaft übergeben zu wollen. Es liegt den Ermittlern aber offenbar vor, weil es ein Journalist im Zusammenhang mit einer Anfrage übermittelt habe, so Keller.
Dies sei Anlass gewesen, „in die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens besteht, einzutreten“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Eine Einschätzung, wie lange diese Prüfung dauern könnte, sei „angesichts komplexer Rechtsfragen“ nicht möglich. Aber: Die Staatsanwaltschaft prüfe „entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag jeden Sachverhalt, der ihr unterbreitet wird, auf strafrechtliche Relevanz“.
Auslöser: die Fälle Häfner und Wilhelm
Konkret ist das Land durch die Fälle des Innenstaatssekretärs Jürgen Häfner, der 2014 Geschäftsführer bei Lotto Rheinland-Pfalz wurde, und des Gesundheitsstaatssekretärs Alexander Wilhelm, der 2021 die Leitung des Landeskrankenhauses Andernach übernommen hat, in die Kritik unter anderem des Landesrechnungshofs geraten. Ein weiterer Wechsel aus der Politik zu einer Landestochter steht unmittelbar bevor: Finanzstaatssekretär Stephan Weinberg, wie die Genannten ein SPD-Mann, soll ab März kaufmännischer Vorstand der Unimedizin Mainz werden.
Letzteres ist der Grund, warum sich die Prüfung der Staatsanwaltschaft nicht nur auf das Rechtsgutachten der Freien Wähler erstreckt, sondern auch auf eine zweite Expertise. Der frühere Bundesverfassungsrichter, Staatsrechtler Udo Di Fabio, hatte sich im Auftrag der Landesregierung mit der Praxis der Sonderurlaube beschäftigt. Pikanterweise ging Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) damit wenige Stunden vor den Freien Wählern an die Öffentlichkeit.
Keine Ermittlungen nach früherer Anzeige
Di Fabio sagt – stark verkürzt: Die Beurlaubungen ermöglichten „die Erfüllung öffentlicher Belange“ und seien kein „Verstoß gegen hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums“. Das Land sieht sich bestätigt: Die Beurlaubung sei „ein legitimes, verfassungsrechtlich getragenes Instrument staatlicher Steuerung“, sagt Minister Hoch. Ein Aspekt wird ihn in dieser Haltung bestärken: Nachdem der Landesrechnungshof die Praxis des Landes in seinem 2021er-Bericht als rechtswidrig eingestuft hatte, erstattete ein Mann Anzeige. Damals entschied sich die Staatsanwaltschaft nach eigener Darstellung dazu, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Es habe sich „kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben“. Und: „Insbesondere war der Straftatbestand der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch nicht erfüllt.“
Auf die aktuelle Debatte angesprochen, erklärte der Präsident des Landesrechnungshofs, Marcel Hürter, bei der Vorstellung seines Berichts: „Es gibt an den Aussagen von damals kein Komma zu ändern.“ Die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen habe sich nicht geändert. Aus seiner Sicht liege es in der Verantwortung des Landes, die Erkenntnisse des Rechnungshofs umzusetzen.