Rheinland-Pfalz Schwangere Frau festgenommen: Sie muss Haftstrafe in Zweibrücken antreten

Die 25-Jährige muss die Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Zweibrücken verbüßen.
Die 25-Jährige muss die Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Zweibrücken verbüßen. Foto: Moschel

Die Polizei hat im saarländischen Nonnweiler eine 25-jährige Frau festgenommen, die im sechsten Monat schwanger ist und eine eineinhalbjährige Tochter hat. Hintergrund ist ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal. Wegen Betrugs war gegen die Frau nach Angaben der Behörde eine Geldstrafe in Höhe von rund 2500 Euro verhängt worden. Weil die 25-Jährige auch nach mehreren Hinweisen auf die Folgen diesen Betrag bisher nicht gezahlt hat, muss sie jetzt ersatzweise 80 Tage in Haft. Dazu kam sie in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Zweibrücken.

Kleine Tochter kommt zur Patentante

Bei dem Polizeieinsatz am Samstag habe die Frau noch versucht, sich auf dem Dachboden ihres Wohnsitzes zu verstecken, sagte am Dienstag ein Polizeisprecher. Die kleine Tochter sei nach Absprache mit dem Jugendamt bei deren 31-jähriger Patentante zur Betreuung untergebracht worden. Im Fall der Zahlung der Geldstrafe käme die Frau sofort aus der Haft, sagte am Dienstag Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Ströber (Frankenthal). Die Haftfähigkeit der schwangeren Frau sei in der JVA geprüft worden.

Freund verhält sich aggressiv

Nach Angaben der Polizei wohnte die Frau in Nonnweiler mit ihrem 22-jährigen Freund zusammen. Der habe sich bei dem Polizeieinsatz gegenüber den Beamten äußerst aggressiv und nicht kooperativ verhalten. Die Festgenommene war zunächst auf die Polizeiwache in Wadern gebracht worden. Dort sei dann auch der Lebensgefährte erschienen und habe sich erneut sehr aggressiv und renitent gezeigt. Der Polizeisprecher: „Erst als er nochmals Kontakt zu seiner schwangeren Lebensgefährtin aufnehmen durfte, bevor man sie zur Justizvollzugsanstalt nach Zweibrücken verbrachte, beruhigte er sich und verließ das Polizeiareal.“

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