Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Richterschelte lässt Mainzer Landtag kalt: Verbraucher zahlen auch künftig das Löschwasser

Bis zu 30 Prozent der Wasserkosten werden für die Bereitstellung von Löschwasser verwendet.
Bis zu 30 Prozent der Wasserkosten werden für die Bereitstellung von Löschwasser verwendet. Foto: dpa

Ob Privathaushalt oder Betrieb, die Verbraucher zahlen in Rheinland-Pfalz mit ihrer Wasserrechnung auch die Kosten für Löschwasser. Weil dies so bleiben soll, wird der Landtag am Mittwoch eigens ein Gesetz verabschieden.

Die Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne haben das Gesetz zusammen mit der oppositionellen CDU auf den Weg gebracht. Nur die AfD hat ihre Ablehnung angekündigt. Eine Debatte über das Gesetz, bei dem es um zweistellige Millionenbeträge geht, wird es am Mittwoch nicht mehr geben. Bei der ersten Beratung des Vorhabens im Oktober hatten SPD, CDU, FDP und Grüne ihr Vorhaben mit knappen Worten begründet. So viel Einigkeit ist selten im Landtag.

Der Grund für das neue Gesetz: Im Kreis Südwestpfalz hatte eine Frau erfolgreich gegen den Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal geklagt. Sie wehrte sich gegen die landesweite Praxis, nach der in die Wassergebühren auch Kosten für die Vorhaltung von Löschwasser einkalkuliert werden. Dabei geht es nicht nur darum, das zum Löschen verbrauchte Wasser mit zu bezahlen. Im Wasserpreis drin sind zum Beispiel auch Mehrkosten für dickere Leitungen, die gebraucht werden, um im Ernstfall aus den Hydranten genug Löschwasser fördern zu können.

380 Millionen Euro Wassergebühren pro Jahr

Im März hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz dieser Praxis einen Riegel vorschieben wollen. Die Richter haben so argumentiert: Brennen können auch Felder, Wälder ober Unfallautos, deren Eigentümer nicht ans Wassernetz angeschlossen sind. Deshalb seien die Kosten für die Löschwasser-Vorsorge aus den Gebühren herauszurechnen. Das Gericht ging sogar noch einen Schritt weiter: Die Bereitsstellung von Löschwasser sei eine Aufgabe der Allgemeinheit, und es verstoße gegen das Grundgesetz, die Kosten dafür allein den Wasserverbrauchern aufzubrummen.

Kommunalpolitiker rechnen seither vor, dass schätzungsweise 20 bis 30 Prozent der Wasserkosten dem Löschwasser zugerechnet werden müssten. Um diesen Anteil müssten die Wasserverbraucher nach dem Urteil entlastet werden. Etwa 380 Millionen Euro nehmen die rheinland-pfälzischen Kommunen jedes Jahr an Wassergebühren ein.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Deshalb ändern Regierungskoalition und CDU nun mit ihrem Gesetz eine ganze Reihe von Vorschriften. Vereinfacht gesprochen wird festgelegt: Die Versorgung mit Löschwasser ist Teil der öffentlichen Wasserversorgung und kommt ganz überwiegend den Nutzern und Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke zugute. Eine rasche und effektive Brandbekämpfung werde erst durch das Leitungsnetz mit seinen Hydranten möglich. Die verfassungsrechtlichen Bedenken weist die Landtagsmehrheit zurück und beruft sich dabei auf ein entsprechendes Urteil des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts. Als einzige Fraktion im Mainzer Landtag ist die AfD gegen das neue Gesetz. Sie verweist auf die verfassungsrechtlichen Bedenken: Die Bereitstellung von Löschwasser sei öffentliche Aufgabe und aus Steuergeldern zu bezahlen.

x