Rheinland-Pfalz Richter zusehends BASF-kritisch

Meldet im Prozess um das Explosionsunglück Zweifel an der Seriosität einer BASF-Stellungnahme an: der Vorsitzende Richter Uwe Ga
Meldet im Prozess um das Explosionsunglück Zweifel an der Seriosität einer BASF-Stellungnahme an: der Vorsitzende Richter Uwe Gau (Mitte) mit seinen Kollegen.

«Ludwigshafen.» 28 Kilometer Ammoniak-Leitung hatte der Ingenieur im Jahr 2011 abzugehen: Sonderprüfung – in penibler Kleinarbeit war zu kontrollieren, ob die Wände des sich durchs ganze Ludwigshafener BASF-Gelände ziehenden Pipeline-Systems noch dick genug sind. In der Nähe des Nordhafens entdeckte der Inspekteur einer externen Firma damals eine Stelle, die ihn besonders genau hinschauen ließ: eine Scharte im Metall, die er erst einmal mit seiner Drahtbürste säuberte – auf dass auch ja keine Staubschicht die Messergebnisse seines Ultraschallgeräts verfälsche. Anschließend konnte er Entwarnung geben: Trotz der Schramme drohte einstweilen kein Leck. In den Unterlagen erfasst wurde die Schadstelle trotzdem. Samt einer Erklärung dafür, wie die Macke ins Metall gekommen sein könnte: Für den Prüfer sah es so aus, als sei da jemand mit einer Flex abgerutscht. Nun muss er als Zeuge in Frankenthal vor Gericht und sich an die schon so lange zurückliegende Sonderprüfung erinnern. Denn angeklagt ist ein Arbeiter, der fünf Jahre später einen ganz ähnlichen Fehler gemacht haben soll – diesmal mit verhängnisvollen Folgen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 63-jährige Schlosser im Oktober 2016 bei Demontagearbeiten an einer geleerten Leitung die Rohre verwechselte und in die falsche Pipeline schnitt. Deren Inhalt soll sich daraufhin entzündet haben. Minuten später folgten gigantische Explosionen, durch die fünf Menschen zu Tode kamen und Dutzende weitere verletzt wurden. Nun müssen die Juristen nicht nur herausfinden, ob es eine andere Ursache für die Katastrophe gegeben haben könnte. Sie haben auch zu prüfen, ob die Vorkehrungen bei der BASF in Ordnung waren. Zu den Pflichten eines mit gefährlichen Stoffen arbeitenden Unternehmens gehört es unter anderem, aus schon einmal gemachten Fehlern zu lernen. Weshalb der Vorsitzende Richter Uwe Gau von einem Tüv-Gutachter aus Mannheim wissen will, ob der Konzern nicht bereits wegen der 2011 entdeckten Macke hätte Konsequenzen ziehen müssen: „Wäre das nicht Anlass gewesen, im großen Stil zu reagieren, weil das richtig gefährlich hätte werden können?“ Doch der Sicherheitsexperte verweigert die Antwort, er sagt: Für solche Fragen sei er kein Fachmann. Dafür kennt er sich mit Vorschriften aus, die bestimmen, wie oft Pipelines kontrolliert werden müssen und wie mit Schwachstellen umzugehen ist. Also hat er nach dem Unglück überprüft, wie das bei der BASF gemacht wurde. Und deren Unterlagen entnommen: Der Konzern hat sich immer an die Regeln gehalten – und manche Leitungen sogar häufiger untersuchen lassen als vorgeschrieben. Ein Naphta-Rohr allerdings war irgendwann trotzdem so marode, dass es an drei Stellen schleunigst mit einer zusätzlichen Schutzhülle ummantelt werden musste. Von diesen „Sarkophagen“ haben die Juristen im Prozess schon häufiger gehört. Doch nun präsentiert ihnen der Tüv-Gutachter ein Vier-Seiten-Dokument, dem zu entnehmen ist: Die Probleme mit dieser Pipeline haben BASF-Experten noch wenige Tage vor dem Unglück im Oktober 2016 beschäftigt. Außerdem erfahren Richter, Ankläger und Anwälte, dass die Leitung nicht nur extra gesichert werden musste, sondern dass ihr buchstäblich brandgefährlicher Inhalt an einer Stelle auch schon ausgetreten war. In den Worten des Experten: „Sie hat gepinkelt.“ Doch wo genau das geschah, bleibt einstweilen offen. Um dieser Frage weiter nachzuspüren, lassen sich die Richter vom Tüv-Gutachter noch zusätzliche Unterlagen geben. Dann bitten sie endlich den schon stundenlang vor dem Gerichtssaal wartenden Zeugen herein, der bereits fünf Jahre vor dem Unglück einen Schnitt in einer Rohrwand entdeckt hatte. Der Ingenieur soll gleich darauf eine Frage beantworten, die der sonst so freundliche Chef-Richter Gau ungewohnt schneidend formuliert. Denn der Jurist meldet offen Zweifel an der Seriosität eines BASF-Schreibens an. Und auch mit weiteren spitzen Anmerkungen lässt er erkennen: Er und seine Kollegen haben sich kräftig über den Konzern geärgert. Schließlich hatten sie in Ludwigshafen Bilder der 2011 erfassten Schramme angefordert. Doch bis die eintrudelten, verstrich reichlich Zeit – offenbar, weil das Unternehmen dazu noch eine von der Justiz gar nicht verlangte Stellungnahme ausarbeiten wollte. In der steht: Die Scharte in der Ammoniak-Leitung könne keinesfalls von einer Flex stammen. Begründung unter anderem: Die Tiefe der Schramme passe nicht zu einem Trennschleifer. Nun argwöhnen die Richter: Um zum gewünschten Ergebnis zu kommen, scheint der Konzern nicht die tatsächliche Dicke der Rohr-Wand herangezogen zu haben. Stattdessen sei mit der Soll-Stärke des Metalls gerechnet worden. Weshalb Gau von dem Inspekteur nun wissen will: „Ist das eine seriöse Grundlage?“ Doch eine klare Antwort auf diese Frage bekommt er nicht. Bis er schließlich feststellt, dass er sie auch nicht unbedingt braucht: „Das macht’s nicht wirklich besser, wenn’s mit einem anderen Werkzeug passiert ist.“

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