Rheinland-Pfalz Prozess um Gasexplosion: Von der Ex schwer belastet

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Frankenthal. Im Prozess um die Gasexplosion von Harthausen (Rhein-Pfalz-Kreis) hat die mitangeklagte 27-Jährige den mutmaßlichen Haupttäter gestern schwer belastet. Vor dem Landgericht Frankenthal schilderte sie den 40-Jährigen als äußerst gewalttätig mit einem unsteten Beziehungsleben.

Der 40 Jahre alte Schrotthändler aus Franken hat nach Darstellung seiner ehemaligen Freundin am 28. September vergangenen Jahres auf dem Gelände des Harthausener Gashandels in den frühen Morgenstunden Feuer gelegt. Dies führte zur Gasexplosion, wodurch 17 Feuerwehrleute zum Teil schwer verletzt wurden. Die 27-Jährige gestand, dass sie ihrem damaligen Freund zwei Benzinkanister über den Zaun gereicht habe, beteuerte aber, nicht gewusst zu haben, dass auf dem Gelände Gas lagere. Sie habe nicht mal gewusst, wohin es gehe, als er sie gegen 0.30 Uhr in ihrem fränkischen Wohnort geweckt und aufgefordert habe, sich mit ins Auto zu setzen. Mehrfach hakte der Vorsitzende Richter Michael Wolpert nach, wollte wissen, warum sie sich nicht nach dem Ziel der Fahrt erkundigt habe. Schließlich sei solch ein nächtlicher Ausflug doch sehr ungewöhnlich. Die 27-Jährige, die ebenfalls hörbar aus Franken kommt, sagte, sie habe es sich angewöhnt, nicht mehr nachzufragen, um sich keine Ohrfeige einzuhandeln. Schon zuvor hatte sie geschildert, dass sie seit 2009 mehrfach von dem Schrotthändler misshandelt worden sei. Er sei häufiger ausgerastet, habe ihr Ohrfeigen verpasst, sie mit der Faust, Flaschen oder Bratpfannen auf den Kopf geschlagen, ihr in die Nase gebissen, ihr ein Messer mit der stumpfen Seite der Klinge an den Hals gehalten, sie sogar gefesselt. Einmal habe er ihr die Luft abgedrückt. Sie habe das Bewusstsein verloren, „bis er mich mit dem Duschkopf geweckt hat“. Deswegen habe sie in der Tatnacht auch nicht nachgefragt, zumal er sie auf der Autofahrt schon beschimpft habe, weil sie alles falsch mache. Erst kurz vor der Ankunft in Harthausen habe er ihr dann gesagt, dass er Lastwagen in Brand stecken wolle. Auf dem Gelände der Gasfirma hielten sich zum Zeitpunkt der Brandstiftung neben dem Firmeninhaber und seiner Frau deren Tochter und Enkel auf. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb von versuchtem Mord aus. Mit der Tochter hatte der Schrotthändler sowohl eine geschäftliche als auch private Beziehung gehabt. Gleiches gilt für die 27-jährige Mitangeklagte. Die ausgebildete Kinderpflegerin, die allerdings nie in diesem Beruf gearbeitet hat, lernte den Franken nach eigenen Angaben 2007 kennen und meldete dann auch einen Schrotthandel als Gewerbe an. Sie sei seine Geliebte geworden, berichtete sie vor Gericht. Er habe anfangs behauptet, geschieden zu sein, obwohl er noch verheiratet gewesen sei. Die beiden Angeklagten zogen später in eine gemeinsame Wohnung. Zwei Monate danach habe der heute 40-Jährige den Kontakt zur Tochter des Gashändlers aufgebaut und sie sogar in die Wohnung in Franken geholt; die 27-Jährige sagte, sie habe aus ihrer eigenen Wohnung in einen Wohnwagen umziehen müssen. Sie habe eben das gemacht, was er gesagt habe. Er könne sehr überzeugend sein, versicherte sie. Den Kontakt zur 27-Jährigen hielt der Schrotthändler aufrecht, was die Harthausenerin anfangs wohl nicht gewusst habe. Es sei dann aber zu einer Begegnung gekommen, bei der ihr die Tochter des Gashändlers das Schlüsselbein gebrochen habe, sagte die 27-Jährige. Die Beziehung zwischen dem mutmaßlichen Haupttäter und der Harthausenerin war offenbar alles andere als konfliktfrei und immer wieder auch mal unterbrochen. Die 27-Jährige berichtete, dass der Schrotthändler sie im Frühjahr 2013 gar aufgefordert habe, die Frau mit Benzin zu übergießen und anzuzünden. Der 40-Jährige, der weder zu den Vorwürfen noch zu seiner Person etwas sagte, saß nur einen Meter von seiner von früheren Freundin entfernt; die beiden würdigten sich aber keines Blickes. Der Mann machte sich regelmäßig Notizen, tauschte sich mit seinen Anwälten aus, schüttelte manchmal den Kopf, zeigte ansonsten aber kaum eine Regung. Die 27-Jährige hingegen hatte zu Beginn des Prozesses mit dünner Stimme den Brief verlesen, den sie am 15. Januar an Harthausens Ortsbürgermeister Harald Löffler geschickt hatte. Darin entschuldigte sie sich für die Tat: „Ich schäme mich für meine Willensschwäche und den fehlenden Mut“, weil sie sich gegen den Plan des 40-Jährigen nicht gewehrt habe.

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