Rheinland-Pfalz
Nach Unfall gelähmt: Hohes Schmerzensgeld für jungen Pfälzer
Ein junger Mann ist querschnittsgelähmt, seit er vor acht Jahren im Auto eines Freundes saß und der damit gegen eine Wand prallte. Nun musste die Justiz entscheiden, wie viel Schmerzensgeld das Unfallopfer dafür bekommt. Richter in Frankenthal haben einen Betrag festgelegt, der für deutsche Maßstäbe ziemlich hoch ausfällt.
Ob es am Alkohol oder an zu hoher Geschwindigkeit lag, ist bis heute umstritten. Fest steht aber: Ein damals 20-Jähriger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis mit 1,1 Promille im Blut verlor an einem Februarsonntag im Jahr 2012 gegen 4.40 Uhr die Kontrolle über seinen Astra, als er, aus Richtung Lambrecht kommend, den Neustadter Ortseingang erreicht hatte. Nach Polizeiangaben prallte das Auto damals gegen eine Mauer sowie eine Laterne und blieb quer zur Fahrbahn stehen, während sein Motor auf ein Fabrikgelände geschleudert wurde.
Der Fahrer kam trotzdem mit relativ leichten Verletzungen davon. Doch im Wagen saß auch ein mit ihm befreundeter Gleichaltriger, für den der Unfall fürchterliche Konsequenzen hatte. Der junge Mann ist seither vom Brustbereich abwärts gelähmt, er lebt in einem Pflegeheim, leidet an Folge-Krankheiten: Liege-Geschwüre, Infekte, Depressionen. Und für dieses Leid steht ihm ein finanzieller Ausgleich zu. Doch wie hoch der in solchen Fällen zu sein hat, ist eine Frage, die auch für die Justiz oft nur schwer zu beantworten ist.
500.000 Euro bei Ganzkörper-Lähmung
Denn es gibt keine Gesetze, die bestimmte Summen einfach festschreiben. Also behelfen sich Juristen mit Tabellen, in denen fleißige Kollegen jede Menge Beispiel-Urteile zusammengetragen haben. In den Verzeichnissen lesen sie dann etwa: Im Jahr 2011 hat das Oberlandesgericht in Celle einer damals 24-Jährigen eine Summe von 500.000 Euro und zudem eine monatliche Rente von 500 Euro zugesprochen, weil sie seit einem Verkehrsunfall komplett gelähmt ist, nicht mehr sprechen und nicht mehr essen kann sowie künstlich beatmet wird.
Mit einem deutlich niedrigeren Betrag von nur 35.000 Euro musste sich hingegen ein Mann begnügen, um den es zwei Jahre später in Oldenburg ging. Zwar ist auch er seit einem Motorradunfall gelähmt, aber er kann immerhin noch seinen Oberkörper bewegen. Außerdem gingen die Richter davon aus, dass er sein Schicksal vor allem selbst verschuldet hat und deshalb nur 20 Prozent der eigentlich angemessenen Summe einfordern kann. Und eine ähnliche Debatte ist nun auch im Fall des gelähmten Pfälzers geführt worden.
Versicherung macht Unfall-Opfer Vorwürfe
Denn die für seinen Schaden haftende Kfz-Versicherung des Unfallautos hielt ihm nach Justizangaben ein Mitverschulden vor: zum Beispiel, weil er zu einem angetrunkenen Fahrer ins Auto gestiegen sei, obwohl er um dessen Zustand wusste. Und weil er sich im Wagen nicht angeschnallt habe. Beiden Vorwürfen ist das Frankenthaler Landgericht im Prozess auch nachgegangen: Es engagierte einen Gutachter und ließ Zeugen berichten, wie die beiden damals 20-Jährigen den Abend vor dem Unfall verbracht hatten.
Am Ende entschieden die Richter: Beweisen lassen sich die Theorien der Versicherung nicht. Weshalb ihnen auch egal sein konnte, ob der Fahrer eher wegen seiner Alkoholisierung oder eher wegen zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über den Astra verloren hatte. So oder so: Dem Opfer gebührt ihrem Urteil zufolge ein Schmerzensgeld in voller Höhe. Und die bezifferten die Frankenthaler Juristen auf stolze 400.000 Euro – eine außergewöhnliche Summe, die sonst nur bei einer noch weitergehenden Lähmung angesetzt wird.
Ein Justizsprecher erläutert: Relativ hoch ist der Betrag ausgefallen, weil der Mann kurz vor dem Abschluss seiner Ausbildung stand, aber nie wird arbeiten können. Und weil er seine Wohnung gegen einen Platz im Pflegeheim tauschen musste. Und weil ihn sein Schicksal auch psychisch so schwer getroffen hat.