Flughafen Hahn Nach Gerichtsurteil: Sind Millionen Euro Steuergeld zurückzuzahlen?
Das EU-Gericht urteilte, die EU-Kommission habe die Zusammenhänge der Einzugsgebiete der 115 Kilometer voneinander entfernten Flughäfen Frankfurt am Main und Frankfurt-Hahn unzureichend geprüft. Auch Fragen zu den Geschäftsmodellen beider Airports blieben offen. Damit seien nicht „alle Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der streitigen Beihilfe mit dem Binnenmarkt“ beseitigt. Die Lufthansa, die den Hahn nicht nutzt, hatte wegen Wettbewerbsverzerrung geklagt. Platzhirsch im Passagiergeschäft am Airport Hahn ist Europas größte Billigfluglinie Ryanair.
Urteil kann angefochten werden
Das Urteil ist nicht rechtskräftig – die EU-Kommission kann dagegen Einspruch beim Europäischen Gerichtshof erheben. Daher ist auch noch nicht geklärt, ob der privatisierte Flughafen Hahn millionenschwere Beihilfen der Steuerzahler zurückzahlen muss. Die EU-Kommission hatte 2017 zu ihrer Entscheidung erklärt, dass gemäß den Luftverkehrsleitlinien Betriebsverluste von kleineren Regionalflughäfen bis 2024 unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Mitteln gedeckt werden dürfen. Den rheinland-pfälzischen Behörden zufolge hingen rund 11.000 Arbeitsplätze in der Region von dem Flughafen ab, erklärte die Kommission damals. Darüber hinaus gebe es im Umkreis von 100 Kilometern beziehungsweise einer Stunde Fahrzeit keine weiteren Flughäfen.
Anzahl an Passagieren bricht um 91 Prozent ein
In der Corona-Pandemie verbucht der einstige Militärflughafen Hahn bei der Frachtabfertigung ein Plus über dem Branchendurchschnitt und im Passagiergeschäft einen deutlichen Rückgang. Die Anzahl der Passagiere fiel nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) um 90,9 Prozent auf 7281. Bei der Fracht legte der Airport Hahn um 67,5 Prozent auf 20.839 Tonnen zu. Er besitzt eine begehrte Nachtflugerlaubnis.
Innenstaatssekretär Randolf Stich (SPD) zeigte sich überrascht nach dem Urteil: „Da bisherige Verfahren mit ähnlicher Sachlage zu einem anderen Ergebnis kamen. Daher werden wir das Urteil nun im Detail auswerten und sehr schnell Kontakt zur Europäischen Kommission aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.“ Die Lufthansa begrüßte den Richterspruch: „Wir bleiben überzeugt, dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind.“
Steuerzahlerbund: Nächster Nackenschlag
Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz sprach vom „nächsten Nackenschlag“ für den Hahn. Ein Wegfall oder gar eine Rückzahlung der Beihilfen wären „für die Steuerzahler eine gute Nachricht. Doch wenn SPD und Grüne zusätzlich ihre Pläne zum Ende von Kurzstrecken- und Billigflügen in die Tat umsetzen, dürfte der Hahn erledigt sein“. Die Linken-Fraktion im Bundestag nannte das Urteil „richtungsweisend für die Beendigung des Wildwuchses an Klein- und Kleinstflughäfen“. Überflüssige Airports dürften nicht länger mit Millionen Euro erhalten werden, zumal sie Anwohner und Klima sehr belasteten.
Der Hahn äußerte sich vorerst nicht zu dem Urteil. Am Mittwoch hatte er auch keine eigene Internetseite mit Flugplänen und sonstigen Inhalten. „Unsere neue Website geht bald online!“, hieß es nur.