Kommunaler Finanzausgleich
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes: Was steht den Kommunen zu?
Rund 3,5 Milliarden Euro stellt die rheinland-pfälzische Landesregierung den Gemeinden, Städten und Landkreisen derzeit pro Jahr zur Verfügung. Viel Geld. Das reicht aber nicht, um die zahlreichen Aufgaben zu bewältigen, beklagen seit langem die Kommunen. Am 16. Dezember hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zu dieser Streitfrage ein Urteil verkündet – nicht das erste übrigens. Tenor: Der kommunale Finanzausgleich ist verfassungswidrig und muss bis spätestens zum Jahresbeginn 2023 neu geregelt werden.
Seitdem ringen Kommunen und Landesregierung um die Deutungshoheit über den Richterspruch. Zwar klingt dessen Kernsatz unmissverständlich. Aber bei näherer – und erst recht bei interessengeleiteter – Betrachtung des 52 Seiten umfassenden Urteils können sowohl die Landesregierung als auch die Kommunen Passagen finden, die ihre jeweilige Sichtweise zu stützen scheinen.
Denn weder hat das Gericht das Land verpflichtet, den Kommunen künftig soundso viele Millionen Euro zusätzlich zu überlassen. Noch hat es den Gemeinden einen Persilschein für ihr bisheriges Finanzgebaren ausgestellt. Die Richter haben vielmehr an Grundsätze der Landesverfassung erinnert, nach denen sich die Zahlungen des Landes und das Haushalten der Kommunen zu richten haben.
Über Konsequenzen aus dem Urteil keine Einigkeit
Danach, so die Richter, muss das Land die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben auch erfüllen können. Und zwar keineswegs nur zugewiesene Aufgaben (zum Beispiel aus den Bereichen Soziales und Schulen), sondern auch selbstgewählte, freiwillige Aufgaben (etwa aus den Bereichen Kultur und Sport). Maßstab für die Finanzausstattung der Kommunen kann laut dem Urteil deshalb auch nicht die Frage sein, wie üppig gerade die eigenen Einnahmen des Landes sprudeln. Andererseits heißt das nicht, dass das Land den Kommunen einen Blankoscheck ausstellen muss. Wer unwirtschaftlich haushaltet, kann laut dem Urteil nicht erwarten, dass alle seine Ausgaben vom Land gedeckt werden.
Vor gut einer Woche hat es ein erstes Gespräch zwischen Landesregierung und Spitzenverbänden der Kommunen zu den Konsequenzen gegeben, die aus dem Richterspruch zu ziehen sind. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander. „Einsicht und eine gewisse Demut nach über 13 Jahren andauernder Verfassungswidrigkeit: Fehlanzeige“, lautet das Fazit von Günther Schartz (CDU, Landrat des Kreises Trier-Saarburg) als Vorsitzendem des Landkreistages, und von Thomas Hirsch (CDU, Oberbürgermeister von Landau) als Vizechef des Städtetages. Beide erinnern daran, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen bundesweit den zweithöchsten Schuldenstand aufweisen. Trotz des Urteils habe das Land weder eine Lösung für die mangelhafte Finanzausstattung als Ursache der Verschuldung, noch ein Entschuldungsprogramm konkret in Aussicht gestellt.
Lewentz: „Wohl eher dem Landtagswahlkampf geschuldet“
Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat diese Bewertungen von Schartz und Hirsch kühl gekontert: Vorwürfe, dass weder Lösungsvorschläge noch eine Soforthilfe in einer ersten Gesprächsrunde angekündigt wurden, seien wohl eher dem Landtagswahlkampf als einer seriösen Auseinandersetzung mit der Thematik geschuldet. Und Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat am Donnerstag im RHEINPFALZ-Redaktionsgespräch an die Forderung des Landesrechnungshofes erinnert, dass die Kommunen ihre Einnahmemöglichkeiten über Steuern und Abgaben ausschöpfen sollen. Bleibt zu ergänzen: Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Dezember-Urteil sogar verlangt, dass das Land prüfen müsse, ob die Kommunen dies auch tun. Zu den möglicherweise nicht ausgeschöpften Einnahmepotenzialen zählt der Rechnungshof die Grundsteuer, die den Kommunen allein zusteht und von Immobilienbesitzern berappt werden muss. Die können die Steuer aber auf ihre Mieter umlegen.
Gericht: Ausgeglichene Haushalte nur durch mehr Geld
Wahr ist freilich auch, dass das Gericht dem Land im Dezember eine Mahnung aus dem Jahr 2012 in Erinnerung gerufen hat. Schon damals ging es um den Finanzausgleich: Die Verfassungsrichter forderten, das Land müsse die Kommunen in die Lage versetzen, dass sie ihre hohen Kassenkredite abbauen können und so zu dauerhaft ausgeglichenen Haushalten kommen. Und, so das Gericht jetzt im Dezember, „ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zu diesem Zweck erscheint dies nach wie vor ausgeschlossen“.