Kolumne „Im Nachhinein“ RHEINPFALZ Plus Artikel Mund-Nasen-Schutz mit Lochstickerei: Top oder Flop?

nachhinein_2_10_2020

Wie eine rheinland-pfälzische Schülerin versucht, mit einer recht eigenwilligen Handarbeit der Corona-Gefahr zu trotzen.

Auch in der Pfalz war anno dazumal für die Ritter der Mund-Nasen-Schutz kein Zuckerschlecken. Vor allem im Kampf. Die Helme lagen oft so dicht an, dass die Ritter kaum Luft bekamen. Schnappatmung war die Folge. Und bei Hitze drohte sogar mitunter der Erstickungstod.

Mitte des 14. Jahrhunderts setzte sich dann die „Hundsgugel“ durch. Das lange, spitz zulaufende Visier dieses Helmtyps erinnerte an eine Hundeschnauze. Diese neue Form ließ nicht nur Hiebe und Stiche leichter am Helm abgleiten, sie verschaffte den alten Rittersleut auch mehr Platz zum Schnaufen. Ein Dutzend und mehr Luftlöcher im Eisenblech sorgten für die Sauerstoffzufuhr.

Wie von einem Burgfräulein gemacht

Für Coronazeiten wären diese Ritterhelme allerdings völlig unzureichend gewesen: Tröpfchen und Aerosole hätten durch die perforierten Visiere ungehindert einströmen können. In der aktuellen Corona-Krise ist zwar bisher noch niemand auf die Idee gekommen, sich mit einer Ritterrüstung gegen das Virus zu wappen. Die Frage, wie löchrig ein Mund-Nasen-Schutz sein darf, beschäftigt aber inzwischen bereits die Justiz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte jetzt zu klären, ob eine Maske aus Spitzenstoff mit Lochstickerei und Gazestoff im Mund-Nasen-Bereich für den Infektionsschutz ausreichend ist. Also eine Maske von der Art, wie sie auch seinerzeit in der Handarbeit eines feinen Burgfräuleins hätte entstanden sein können.

Doch dieser Fall spielt im Hier und Jetzt: Eine Schülerin im Norden von Rheinland-Pfalz hatte sich genau solch ein höchst individuelles Modell selbst genäht und damit im Nachhinein prompt Probleme bekommen. Denn der Schulleiter verbot ihr, mit ihrer luftigen Stickerei-Sieb-Maske während der Pause den Pausenhof zu betreten. Angeblich wurde der Schülerin auch die Teilnahme am Sportunterricht und an Arbeitsgemeinschaften wegen ihres eigenwilligen Mund-Nasen-Schutzes untersagt.

Die Lücken in der Landesverordnung

Dagegen wehrte sich die Jugendliche vor Gericht. Wir wollen jetzt nicht darüber urteilen, ob dies Ausdruck eines übersteigerten Selbstbewusstseins war oder einfach einem tieferen Gerechtigkeitssinn entsprungen ist. Gleichwohl: Die Materie ist etwas knifflig. Denn die rheinland-pfälzische Landesregierung macht weder in der Corona-Bekämpfungsverordnung noch in dem speziellen Hygieneplan für Schulen präzise Vorgaben, wie eine Mund-Nasen-Bedeckung genau auszusehen hat und welche Stoffe dafür verwendet werden sollen. Zum Bedecken von Mund und Nase hält die Regierung auch Tücher oder Schals für ausreichend.

Was die Richter sagen

Doch die Koblenzer Richter ließen sich durch solche Vorgaben, die anscheinend Spielräume offen lassen, nicht beirren: Aus dem Schutzzweck der rheinland-pfälzischen Corona-Vorschriften – nämlich das Infektionsgeschehen einzudämmen – ergebe sich, „dass die Verwendung eines von seiner Struktur her durchlässigen, da mit kleinen Löchern versehenen Gaze- oder Spitzenstoffes nicht ausreichend ist“. Geeignet seien deshalb nur solche Mund-Nasen-Bedeckungen, die „durch die Dichtigkeit des textilen Stoffes eine Filterwirkung hinsichtlich feiner Tröpfchen und Partikel bewirken können“.

Für die Eigenkreation der Schülerin gab es also keinen Ritterschlag. Selbstbewusstsein oder Gerechtigkeitssinn hin oder her – die Jugendliche hat den Richterspruch akzeptiert und dagegen keine Beschwerde eingelegt. Das nennt man dann wohl „lernfähig“ ...

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