Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Missbrauchsverdacht Homburg: Klinikleiter schaltet Gericht ein

Die HNO-Klinik in Homburg: Abgeordnete im Saarland untersuchen dort Fälle von Missbrauchsverdacht – ebenso wie an der Kinder- un
Die HNO-Klinik in Homburg: Abgeordnete im Saarland untersuchen dort Fälle von Missbrauchsverdacht – ebenso wie an der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Foto: Moschel

Jetzt befasst sich auch der saarländische Verfassungsgerichtshof mit dem Missbrauchsverdacht am Homburger Uniklinikum. Am Dienstag wird in Saarbrücken die Beschwerde eines Klinikleiters gegen den parlamentarischen Untersuchungsausschuss verhandelt. Er führt datenschutzrechtliche Gründe an.

Der Beschwerdeführer ist der Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Uniklinikum. Er war der frühere Vorgesetzte eines im Sommer 2016 verstorbenen Assistenzarztes, der zahlreiche Kinder sexuell missbraucht haben soll. Der Professor und Lehrstuhlinhaber hat Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen die Erweiterung des Untersuchungsgegenstands des Ausschusses am Saar-Landtag. Darüber informierte der Verfassungsgerichtshof. Zunächst hieß der Auftrag an die Abgeordneten, die Missbrauchsverdachtsfälle an der Kinderpsychiatrie in den Jahren 2010 bis 2014 aufzuklären. Ende vergangenen Jahres wurde dann auch der Verdacht von möglichem Missbrauch von Kindern in der HNO-Klinik des Homburger Klinikums publik. Daraufhin hatte der Landtag am 4. Dezember den Untersuchungsauftrag entsprechend erweitert.

Ist ein falscher Eindruck entstanden?

Der zuletzt drei Personen umfassende Kreis der Betroffenen – in einem Strafprozess würde man von Angeklagten sprechen – wurde um den Leiter der HNO-Klinik ergänzt. Der jetzige Beschwerdeführer, ein in Fachkreisen gefragter Mediziner, war zuvor schon Betroffener. Laut Gericht sieht er seine Persönlichkeitsrechte sowie sein Grundrecht auf Datenschutz verletzt. Er argumentiere, es sei der Eindruck entstanden, „ihn treffe die Verantwortung für alle möglichen Missbrauchsfälle im Uniklinikum des Saarlandes seit 2003“, schreibt das Gericht. Und: Jetzt erhalte auch der Direktor der HNO-Klinik als neuer Betroffener im U-Ausschuss Kenntnis der zahlreichen Akten. Und damit „weitreichenden Einblick in seine beruflichen und persönlichen Verhältnisse“. Der Untersuchungsausschuss verfügt über zum Teil als streng vertraulich gekennzeichnete Akten: aus der Staatskanzlei als Aufsichtsbehörde des Klinikums, von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sowie von zwei Jugendämtern und vom Klinikum.

Auch fürs Verfassungsgericht „Neuland“

Wie eine Sprecherin des höchsten saarländischen Gerichts auf RHEINPFALZ-Anfrage sagte, sei der Fall „Neuland“ am Verfassungsgericht: „Eine Materie, zu der es kaum oder keine Rechtsprechung“ gebe. Bereits nach der mündlichen Verhandlung, die um 9.30 Uhr beginnt, werde mit einer Entscheidung gerechnet. Möglicherweise werde zunächst nur über eine einstweilige Anordnung entschieden, da der Untersuchungsausschuss planmäßig zwei Tage später zu seiner ersten Sitzung in 2020 zusammenkommt. An dem Mittag ist der Leiter der HNO-Klinik erstmals geladen. Welche möglichen Auswirkungen die höchstrichterliche Entscheidung haben wird, bleibt abzuwarten.

Klinikleiter hört „aus Altersgründen“ auf

Der Beschwerdeführer lässt seine Leitungsfunktion an der Kinderpsychiatrie bereits seit mehreren Monaten ruhen. Gegen den Landesbeamten läuft ein internes Disziplinarverfahren. Ende März werde er „aus Altersgründen“ den Lehrstuhl an der Uni aufgeben und damit auch die Klinikleitung, sagte die Staatskanzlei auf Nachfrage. Eine Nachfolgerin ist offenbar gefunden. Die Amtsübergabe, „die aus Altersgründen regulär zum 1. 4. 2020 vorgesehen ist“ werde zu gegebenem Zeitpunkt mitgeteilt, schreibt Michael Menger, Dekan der Medizinischen Fakultät der Saar-Uni und Vorstandsmitglied des Uniklinikums in einer Stellungnahme.

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