Rheinland-Pfalz
Krebs-Fehldiagnosen im Saarland: Sind auch Pfälzer betroffen?
Auf die Frage, ob auch Pfälzer Opfer von möglichen Krebs-Fehldiagnosen eines saarländischen Pathologen wurden, gab es am Dienstag teilweise Entwarnung. Zudem wurde bekannt, dass der in Verdacht geratene Mediziner bereits im Jahre 2014 mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
Zwei pfälzische Krankenhäuser gaben am Dienstag Entwarnung: „Wir haben mit diesem Pathologen nichts zu tun“, sagte Pflegedirektor Thomas Frank vom Nardini-Klinikum auf Anfrage. Dies gelte für beide Standorte der Klinik in Zweibrücken und Landstuhl. Auch Geschäftsführer Martin Forster vom Städtischen Krankenhaus in Pirmasens versicherte: „Wir haben keinerlei Berührungen mit dieser Praxis.“ Laut Gunter Hauptmann, dem Vorstandschef der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des Saarlandes, haben neben saarländischen Medizinern auch 26 Praxen aus anderen Bundesländern Gewebeproben zur Krebsuntersuchung an den 60-jährigen Pathologen geschickt. Ein nicht geringer Teil dieser 26 Praxen befinde sich in Rheinland-Pfalz. Die Saar-KV werde zeitnah die sieben nichtsaarländischen Kassenärztlichen Vereinigungen informieren, welche Praxen bei ihnen betroffen sind. Wie berichtet, hat die Ärztekammer das Ruhen der Approbation des Pathologen angeordnet. Danach habe der 60-Jährige nach Informationen des KV-Chefs die Absender aller noch nicht untersuchten Gewebeproben darüber informiert, dass das Institut geschlossen sei.
Dimension des Falles derzeit noch unklar
Unklar ist laut Hauptmann derzeit die Dimension des Falles. Zwar solle sich am Klinikum Saarbrücken in 26 Fällen der Verdacht einer Fehldiagnose ergeben haben. Aber nicht bekannt sei, wie viele korrekte Diagnosen der Pathologe im gleichen Zeitraum abgegeben habe. Der KV-Chef hält es zudem für wahrscheinlich, dass Patienten mit unzutreffenden Diagnosen bereits informiert seien. Denn nach einer Krebsoperation werde das entnommene Gewebe erneut befundet. Werde dabei festgestellt, dass der Krebsverdacht unzutreffend war, dann sollte dies der Arzt seinem Patienten mitteilen. Und was sollen Patienten machen, die sich fragen, ob auch ihre Krebsdiagnose womöglich falsch war? Denen rät Hauptmann, sich bei ihrem Arzt zu erkundigen, bei wem er die Gewebeproben untersuchen ließ.
Aktuell wird wegen 26 Patienten ermittelt
Wie berichtet, ermittelt derzeit die Saarbrücker Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes auf Körperverletzung gegen den Pathologen.Dieser Straftatbestand könnte erfüllt sein, wenn diese Personen aufgrund einer falschen Diagnose des 60-Jährigen operiert wurden. Ermittelt werde im Zusammenhang mit 26 Patienten des Saarbrücker Klinikums. Am Dienstag teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit, dass der in Verdacht geratene Mediziner im März 2014 schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Damals habe er „unter Medikamenteneinfluss“ beim Ausparken einen Unfall gebaut. Das Amtsgericht St. Ingbert habe ihn deshalb per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt, außerdem sei ihm vorübergehend die Fahrerlaubnis entzogen worden. Zur Art der Medikamente äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht. Die Behörde wies aber darauf hin, dass die Ärztekammer sowohl über die Beantragung des Strafbefehls als auch über den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens informiert worden sei.
Arzt soll an Suchtprogramm teilgenommen haben
Zuvor hatte die „Saarbrücker Zeitung“ unter Berufung auf das Saarbrücker Gesundheitsministerium berichtet, dass der Pathologe an einem „Interventionsprogramm der Ärztekammer des Saarlandes zur Betreuung von suchtkranken Ärzten“ teilgenommen habe. Die Kammer äußerte sich am Dienstag nicht zu der Frage, ob dies zutreffe und ob er während der Teilnahme an diesem Programm praktizieren durfte. Wie eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums am Dienstagabend auf Anfrage mitteilte, sei das Mainzer Ministerium zwar bislang nicht von der saarländischen Seite informiert worden. Allerdings hätten KV, Landesärztekammer und Krankenhausgesellschaft des Nachbarlandes die jeweils entsprechenden Körperschaften in Rheinland-Pfalz informiert. Und: „Wir werden zeitnah mit Kassenärztlicher Vereinigung, Landesärztekammer und Landeskrankenhausgesellschaft klären, wie eventuell betroffenen Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz zügig für sie notwendige Informationen zur Verfügung gestellt werden.“