Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Interview: Gefährden Sie als Anwalt im Blitzer-Streit die Verkehrssicherheit?

Ein Einblick ins Blitzer-Innenleben: Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Mittwoch über die Mess-Anhäng
Ein Einblick ins Blitzer-Innenleben: Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof verhandelt am Mittwoch über die Mess-Anhänger der Polizei. Foto: Andrea Daum

Im Saarland hat Alexander Gratz schon ein spektakuläres Anti-Blitzer-Urteil erstritten, nun zieht der Anwalt vor den rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof. Dort geht es am Mittwoch um die Mess-Anhänger der Polizei. Vorab erklärt der 30-Jährige, was er an denen bemängelt. Und er antwortet auf den Vorwurf, sein Vorstoß bedrohe die Verkehrssicherheit.

Herr Gratz, mal ganz ehrlich: Die allermeisten Ihrer Mandanten sind doch völlig zurecht geblitzt worden und wollen jetzt nur Ihrer verdienten Buße entgehen, oder?
Manche sagen ganz offen, dass sie tatsächlich zu schnell waren und jetzt einfach ihren Führerschein retten wollen. Andere meinen vom Blick auf den Tacho her: Sie waren langsamer, als der Blitzer gemessen hat. Das mögen manchmal auch Schutzbehauptungen sein. Aber so lange man die Messungen nicht nachprüfen kann, weiß man es halt einfach nicht.

Aber die Blitzer sind doch geeicht. Glauben Sie ernsthaft, dass die Dinger falsche Ergebnisse liefern?
Die Hersteller behaupten natürlich, dass ihre Geräte verlässlich sind. Aber die haben da ja auch ein Eigeninteresse. Andererseits gibt es Sachverständige – Informatiker und Techniker –, die sagen: Das sind Apparate mit einer hochkomplexen Software, die kann gar nicht völlig fehlerfrei arbeiten. Und sie meinen, dass es auch in den Zulassungsverfahren bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt immer wieder Unstimmigkeiten gegeben hat. Da sind Geräte zugelassen worden, die nie hätten zugelassen werden dürfen.

Im Saarland haben Sie den Verfassungsgerichtshof damit tatsächlich überzeugt.
Ja, aber das waren ja nicht nur meine Behauptungen. Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken hat drei Sachverständige angehört. Einer kam von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und hat die Blitzer natürlich verteidigt. Aber zwei andere haben gesagt, dass sie Fehler nicht ausschließen können. Das heißt nicht, dass gleich jede zweite Messung falsch ist. Aber so ein rheinland-pfälzischer Blitzer-Anhänger macht am Tag häufig mehr als 1000 Fotos. Wenn es nur bei einem Prozent Fehler gibt, sind immerhin zehn Messergebnisse falsch, und Fahrer werden zu unrecht beschuldigt.

Im Saarland wurden die Geräte mit der Technik der Anhänger-Blitzer nach dem Urteil tatsächlich für ein paar Wochen abgeschaltet. Aber inzwischen sind sie dort wieder in Betrieb, während andere Apparate eingemottet bleiben. Heißt das nicht, dass ausgerechnet die doch in Ordnung sind?
Ich habe das Saar-Innenministerium so verstanden, dass es sagt: Zu diesen Geräten gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung, weshalb sie übergangsweise weiterbenutzt werden. Von der technischen Seite her würde ich sagen: Diese Poliscan-Blitzer haben das gleiche Problem wie der Traffistar, um den es in dem Verfahren dort ging.

Nämlich?
Sie erfassen bei der Messung viele Daten, die zwar einberechnet, aber nicht gespeichert werden. Weshalb ich nicht überprüfen kann, ob das Ergebnis tatsächlich richtig ist.

Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner eigenen Terminankündigung eher auf einen anderen Punkt konzentriert: darauf, dass manche Daten zwar vorhanden sind, die Landes-Bußgeldstelle sie aber offenbar einfach nicht herausrückt. Wie ist Ihre Erfahrung mit der Speyerer Behörde?
Regelmäßig bekomme ich zwar die Falldaten zu meinem jeweiligen Mandanten. Aber ich brauche oft auch die Tagesstatistik. Denn die zeigt, ob es in der Messreihe insgesamt Auffälligkeiten gab. Oder das Wartungsbuch, in dem eingetragen wird, ob am Blitzer mal etwas repariert werden musste. Solche Dinge bekomme ich nur, wenn das Gericht einen entsprechenden Beschluss fasst.

Wie ist da die Linie der Gerichte? Sagen die, dass Sie ein Recht auf diese zusätzlichen Daten haben?
Die Linie in Rheinland-Pfalz ist uneinheitlich. Beim Amtsgericht in Kaiserslautern zum Beispiel bekomme ich die Daten normalerweise nicht, in Landstuhl, Zweibrücken und Landau schon. Wenn es auf die Ebene der Landgerichte geht, gibt mir Kaiserslautern recht, nicht aber Zweibrücken. Und von den Oberlandesgerichten gibt es noch nicht viel dazu: Koblenz hat so einen Vorstoß einmal abgewiesen, in Zweibrücken steht eine Entscheidung noch aus.

Dann kann jetzt in Koblenz der Verfassungsgerichtshof für eine klare Linie sorgen. Dass er überhaupt über Ihren Fall verhandelt, ist für Sie ja schon ein erster Erfolg. Haben Sie damit schon so gut wie gewonnen?
Dass es in Koblenz eine Verhandlung gibt, bedeutet zumindest, dass der Verfassungsgerichtshof unsere Position nicht für offensichtlich unbegründet hält. Das hätten die Rheinland-Pfälzer nach der Entscheidung ihrer Kollegen im Saarland aber vielleicht auch nur schwer sagen können. Aber es heißt noch nicht automatisch, dass sie meinem Mandanten recht geben werden.

In seiner Stellungnahme fürs Gericht hat das Innenministerium so in etwa geschrieben: Wenn Sie sich mit Ihrer Klage in Rheinland-Pfalz durchsetzen, kann die Polizei nicht mehr sinnvoll gegen Raserei vorgehen. Und wenn man sich dann die Folgen ausmalt ... Sind Sie ein Raser-Anwalt, der die Verkehrssicherheit bedroht?
Was das Innenministerium da schreibt, stimmt meiner Meinung nach einfach nicht. Die sprechen davon, dass die Behörden und Richter dann ständig Gutachter einschalten müssten und deshalb das ganze System zusammenbricht. In Wirklichkeit muss mir die Bußgeldstelle einfach nur eine CD mit den Daten schicken, und ich lasse sie dann als Anwalt des Betroffenen überprüfen. Die Polizei kann derweil weiter ihre Arbeit machen. Das ist keine Mehrarbeit für die Behörden, sondern nur für mich und die Gutachter.

Apropos Mehrarbeit, rennen Ihnen die Mandanten inzwischen die Bude ein?
Aus dem Saarland kommen weniger Mandanten, als nach dem Urteil vielleicht zu erwarten gewesen wäre. Dafür kommen viele aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und sogar Hessen. Vielleicht ist das Raser-Problem im Saarland ja gar nicht so groß, wie man immer behauptet hat.

An seine Kanzlei in Bous bei Saarbrücken wenden sich auch viele geblitzte Rheinland-Pfälzer: Alexander Gratz.
An seine Kanzlei in Bous bei Saarbrücken wenden sich auch viele geblitzte Rheinland-Pfälzer: Alexander Gratz. Foto: Gratz
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