Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel In Rheinland-Pfalz mehr Bewusstsein für den Datenschutz

Hinweis auf die Videoüberwachung in einem Ladengeschäft. Foto: dpa
Hinweis auf die Videoüberwachung in einem Ladengeschäft.

Die Anzahl der Beschwerden, die den Landesbeauftragten für den Datenschutz erreichen, hat sich verdoppelt. Dabei geht es mitunter auch um verliebte Polizisten und um Überwachungskameras in Läden für Unterwäsche.

Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung habe das Bewusstsein der Menschen für den Datenschutz geschärft und sei ein Erfolg, sagte am Dienstag der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann in Mainz, der die Umsetzung der Vorschriften überwacht. Im Mai 2018 ist dieses neue Regelwerk der EU für Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten in Kraft getreten. Seither erkundigen sich die Rheinland-Pfälzer viel häufiger nach dem Schutz ihrer persönlichen Daten.

So habe sich die Anzahl der Fragen und Beschwerden, die an den Landesdatenschützer und seine Mitarbeiter herangetragen werden, verdoppelt und inzwischen auf hohem Niveau stabilisiert, sagte Kugelmann. Demnach haben die 28 Mitarbeiter vom 25. Mai 2018, dem Tag des Inkrafttretens der Grundverordnung, bis Ende des vergangenen Jahres 1031 Anfragen bearbeitet. In diesem Jahr waren es bisher 448 Beratungen. 531 Beschwerdeverfahren wegen Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen wurden seit Anfang 2019 eingeleitet, im vergangenen Jahr waren es nach Inkrafttreten des neuen Regelwerks 704.

Datenschützer: „Grundverordnung ein Erfolg“

Aus Sicht des Datenschutzes sei das neue Regelwerk ein Erfolg, erklärte Kugelmann. Er räumte ein, für kleine und mittlere Unternehmen sei die Umsetzung „ein gewisser Aufwand“. Weniger trocken als das Datenschutzrecht sind viele Fälle, die Kugelmann und seinen Leuten in den zurückliegenden Monaten untergekommen sind. Einige Kostproben:

Ein junger Arzt kam nicht mehr von den Gedanken an eine Schönheit los, die er bei ihrer Aufnahme ins Krankenhaus kurz behandelt hatte. Aus der Krankenakte besorgte sich der Mediziner in seiner Not die Handynummer der Angebeteten und umwarb sie fortan mit Textnachrichten. Die Schöne fand das gar nicht lieb und erstattete Strafanzeige. Der Staatsanwalt übergab die Sache dem Landesdatenschützer, und dieser mahnte das Krankenhaus, solcherart Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Zu viele Kameras im Outlet-Center

Noch schlimmer erwischte es den jungen Polizisten, der sich in die hübsche Zeugin eines Zwischenfalls auf dem Dürkheimer Wurstmarkt verschoss. Bei der Befragung der jungen Frau hatte der Beamte auch die Handynummer der Schönen aufgenommen. Später wollte er mit seinem Privathandy Kontakt zu ihr aufnehmen. „Menschlich verständlich“, wertete Kugelmann das Werben – aber auch rechtswidrig: Von der Polizei erhobene Daten dürfen ausschließlich für polizeiliche Zwecke verwendet werden. Der Landesdatenschützer brummte dem Ordnungshüter 500 Euro Bußgeld auf.

Nach einem Hinweis aus den Reihen der Kundschaft nahmen die Landesdatenschützer das Outlet-Center in Montabaur unangemeldet in Augenschein. Schon auf dem Außengelände machten sie eine Anzahl von Überwachungskameras aus. Auch in mehr als der Hälfte von 57 kontrollierten Geschäften war Videoüberwachung in Betrieb – sogar in einem Laden für Unterwäsche. Für einige Kameras gebe es keinen Grund und häufig fehlten die erforderlichen Hinweisschilder, fanden die Datenschützer. Es gab Verwarnungen und Geldbußen. Nach dieser Erfahrung schaute sich laut Kugelmann einer seiner Mitarbeiter auch im Zweibrücker Outlet um. Das Fazit: „deutlich besser“ als in Montabaur.

Krankenakten im Keller

Eine große Klinik im Land schickte an zwei Patienten mit gleichem Namen Rechnungen über die Behandlung des jeweils anderen. Beim genaueren Hinsehen entdeckten die Datenschützer weitere Mängel, zum Beispiel relativ frei zugängliche Krankenakten im Keller. Über die Höhe des Bußgelds wird noch gestritten.

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