Rheinland-Pfalz Helfer: Schutzräume für Flüchtlinge in Gefahr

Die Landesregierung entferne sich seit einem halben Jahr von der bisherigen Praxis ihrer humanitären Flüchtlingspolitik. Das kritisierten gestern in Mainz die Liga der freien Wohlfahrtsverbände zusammen mit Flüchtlingsorganisationen.
«MAINZ.»Es sei ein Stimmungswechsel bei den Behörden zu beobachten. Schutzräume wie das Kirchenasyl oder Krankenhäuser würden nicht mehr respektiert; Menschen, die Flüchtlingen helfen, würden „in die kriminelle Ecke gestellt“, sagte Albrecht Bähr, pfälzischer Landespfarrer für die Diakonie und Mitglied im Vorstand der Liga Rheinland-Pfalz. Im Hunsrück hatte es 2018 Streit um das Kirchenasyl in mehreren Fällen gegeben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte in diesem Zusammenhang gegen Pfarrer ermittelt und dabei auch Räume der Kirchen durchsucht. Ein weiteres Beispiel sei die Hausdurchsuchung bei einem Mitglied der Härtefallkommission des Landes im Dezember. Friedrich Vetter, Pfarrer im Ruhestand, hatte Helfer informiert, dass die Kommission den Fall einer Familie in Montabaur nicht beraten hat, weil die Abschiebung bereits angeordnet war. Als das Ordnungsamt die Betroffenen nach Russland abschieben wollte, waren sie nicht mehr da – nur ein Zettel, der auf Vetter verwies. „Es ist ganz normal, dass wir den Betroffenen mitteilen, wie die Entscheidung ausgefallen ist“, sagte Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin des Arbeitskreises Asyl-Flüchtlingsrat. Roland Graßhoff, Geschäftsführer des Initiativausschusses für Migrationspolitik, kritisierte die Abschiebung aus Krankenhäusern. Anfang des Jahres war eine Somalierin in Klingenmünster aus der Klinik geholt worden. Konkret forderten die Liga und die Verbände, dass das Land in Fällen von stationären Aufenthalten Abschiebungen untersagt. Er forderte einen politischen Diskurs. Mit dem Thema Flüchtlingsarbeit sei „kein Blumenstrauß“ zu gewinnen, deshalb setze das Integrationsministerium mehr auf die Themen Frauen, Familie und Jugend. Das Ministerium weist die Kritik zurück. Und verteidigt eine konkrete Entscheidung: Im Oktober 2018 wurde erstmals ein Mann nach Afghanistan abgeschoben, der formal weder ein Gefährder noch ein verurteilter Straftäter war. Laut Ministerium gibt es in Einzelfällen ein hohes Interesse an der Abschiebung, wenn gravierende Straftaten durch polizeiliche Ermittlungsarbeit ausreichend belegt sind. Nach RHEINPFALZ-Informationen soll der Mann mehrere Sexualdelikte verübt und eine Frau mit dem Messer bedroht haben.