Rheinland-Pfalz Gutachter legt sich nicht fest
«FRANKENTHAL.»Im Frankenthaler Babymord-Prozess hat gestern der Psychiater Peter Haag sein Gutachten über den Angeklagten vorgestellt, sich zur Schuldfähigkeit des 34-Jährigen aber nicht festgelegt. Für ihr Urteil werden sich die Juristen daher vor allem auf Zeugenaussagen stützen müssen – und auf das, was der Mann nach langem Schweigen jetzt selbst gesagt hat.
Geschah es im Drogenrausch? Im Verfolgungswahn? Oder handelte der damals 32-Jährige doch eher aus Eifersucht, um sich an der Mutter des Babys zu rächen? Im Mai 2016 ließ ein Vater seine wenige Monate alte Tochter Senna von einem Balkon aus in den Tod stürzen. Für den Psychiater Peter Haag ist nun zumindest klar: Beim Angeklagten finden sich keine Hinweise für eine überlagernde psychische Erkrankung. Auch eine Drogenabhängigkeit will er dem Mann nicht attestieren – obwohl der Angeklagte gestern im Prozess mehrfach von Suchtdruck sprach. Der Psychiater konterte: Zu lange seien die Pausen gewesen, in denen der Angeklagte ohne Drogen ausgekommen sei. „Er suggeriert eine Abhängigkeit, die ich so bei ihm nicht feststellen kann.“ Unbestreitbar sei aufgrund der Blutwerte zwar, dass der mutmaßliche Babymörder zum Tatzeitpunkt Kokain genommen hatte. Doch für Haag bleibt trotzdem offen, wie sein Verhalten in jener verhängnisvollen Nacht zu bewerten ist: Ob es als aggressiv einzustufen ist, oder ob der Mann doch eher – so wie er es selbst beschrieben hat – von Ängsten getrieben wurde. Der Sachverständige sagte: „Da halte ich mich raus.“ Sollte den Angeklagten tatsächlich die Angst vor eingebildeten Verfolgern getrieben haben, könnte seine Steuerungsfähigkeit aber zumindest eingeschränkt gewesen sein. Haag sagte: Psychoseartige Zustände könne er aufgrund der Zeugenaussagen und der von der Polizei bei der Festnahme gemachten Videoaufnahmen nicht durchgängig ausmachen. Allenfalls inselförmig könnten sie aufgetreten sein. Paranoides Verhalten ist dem Gutachter zufolge aber eher bei Drogenkonsum festzustellen, der deutlich über der von dem Angeklagten angegebenen Menge liege. Aufgrund der langen Zeiträume, in denen der 34-Jährige ohne Rauschgift ausgekommen sei – auch seine mittlerweile mehr als zwei Jahre währende Untersuchungshaft habe er nahezu drogenfrei überstanden – sieht der Sachverständige auch keinen Therapiebedarf. Die Tat sei für ihn eher ein einmaliges Geschehen, von dem es schwer vorstellbar sei, dass es sich wiederhole. Auszuschließen sei es jedoch nicht. Aufgrund der Aussagen des Angeklagten gestern Morgen bescheinigte ihm der Sachverständige ein geringes Selbstwertgefühl. Festzumachen sei es an der schwierigen Beziehung zu seinem Vater, ebenso an Äußerungen, wonach er sich seiner Partnerin unterlegen gefühlt habe. Es habe sich ausgedrückt in seinem teils narzisstischen Verhalten, seinem Körperkult, dem er mit anabolen Substanzen nachgeholfen habe. Es habe sich aber auch in seinem aggressiven Verhalten gegenüber seiner Partnerin geäußert. Gleiches gelte für den Kokainkonsum. Kokain mache subjektiv stark und leistungsfähig, passe somit in dieses Bild. Eifersucht könne ebenfalls eine Folge sein. Der Angeklagte hatte am Morgen geschildert, dass er in der Zeit, in der er mit der Mutter des getöteten Babys zusammen war, die er in einer Therapie kennenlernte, nur selten Drogen konsumiert habe. Er räumte zunehmende Schwierigkeiten mit seiner Partnerin aufgrund der Kinder ein, die er in seiner gescheiterten Ehe mit einer anderen Frau hatte. Hier sei es immer häufiger zum Streit gekommen, der auch handgreiflich geworden sei. Je heftiger die Provokation von ihr war, desto heftiger seien seine Reaktionen gewesen. Ihre Vergewaltigungsvorwürfe wies er zurück.