Rheinland-Pfalz
Gescheiterte Abschiebung schwangerer Iranerin: Zweifel an Verfahren
Der Fall einer schwangeren, an Diabetes erkrankten Iranerin lässt die Wogen in Rheinhessen hochkochen.
Nach der misslungenen Abschiebung wurde sie mit ihrem Kleinkind am Hauptbahnhof Hannover abgesetzt. Dabei wurde sie vorher mit der Polizei aus der Mainzer Universitätsmedizin abgeholt.
Aus dem Krankenbett geholt
„Über dieses Vorgehen muss man sich unterhalten“, sagte am Montag die Landrätin des Kreises Mainz-Bingen, Dorothea Schäfer (CDU). Die Kreisverwaltung als Ausländerbehörde steht in der Kritik, nachdem der Fall einer an Diabetes erkrankten schwangeren Iranerin bekannt geworden ist, die in einer nächtlichen Aktion am 17. Oktober von der Ausländerbehörde und der Polizei aus dem Krankenbett in der Mainzer Universitätsmedizin via Flughafen Hannover nach Kroatien abgeschoben werden sollte. Öffentlich gemacht hatten das unter anderem der Arbeitskreis Asyl und der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz. Inzwischen wurde bekannt, dass die Frau nach dem missglückten Abschiebeversuch – sie hatte Widerstand geleistet und der Pilot weigerte sich, sie und ihre Familie zu transportieren – von der Polizei mit ihrem einjährigen Sohn am Hauptbahnhof in Hannover abgesetzt wurde. Sie hatte die Auflage, sich wieder in der Erstaufnahmeeinrichtung in Ingelheim zu melden, aber das Handgeld von 100 Euro reichte nicht einmal für die Fahrkarte. Nach einem Bericht der „Allgemeinen Zeitung“ habe der Schalterbeamte die fehlenden fünf Euro erlassen. Schäfer sagte, es hätte die Möglichkeit gegeben, dass die Frau mit dem Taxi nach Ingelheim geschickt worden wäre, die Kosten hätte die Behörde übernommen. Eine Rückfahrt mit der Polizei sei aus versicherungstechnischen Gründen unmöglich gewesen.
Ehemann im Abschiebegefängnis in Ingelheim
Ihr Ehemann dagegen wurde in Polizeigewahrsam ins Abschiebegefängnis nach Ingelheim gebracht. Dort saß er bereits nach einem ersten am Widerstand gescheiterten Abschiebeversuch. In Kroatien hatte die Familie bereits einen Asylantrag gestellt, bevor sie im Juli nach Deutschland kam. Rechtlich sind sie damit ein „Dublin-Fall“ und müssen zurück nach Kroatien, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschieden hat. Nach Angaben von Marlene Becker vom Arbeitskreis Asyl sei die Familie in Kroatien inhaftiert worden und habe deshalb in Deutschland Zuflucht gesucht. Vor dem Verwaltungsgericht Trier hatte die Familie geltend gemacht, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Kroatien „systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung“ bergen. Damit scheiterten sie jedoch, wie aus einer Entscheidung vom 28. August 2018 hervorgeht. Am 12. Oktober entschied das Gericht, dass die Risikoschwangerschaft aufgrund der Diabetes kein Abschiebehindernis sei.
Leiter der Ausländerbehörde widerspricht
Der Leiter der Ausländerbehörde in Ingelheim, Bernd Mißkampf, widersprach der Darstellung von Flüchtlingshelfern, die Frau habe nur mit einem Schlafanzug bekleidet die Reise von Hannover aus antreten müssen. Er selbst sei bei der Abholung in der Nacht zuvor in der Universitätsmedizin dabei gewesen. Sie habe einen Jogging-Anzug und eine leichte Winterjacke getragen. Allerdings habe sich die Frau geweigert, die Hausschuhe gegen feste Schuhe zu tauschen. Mißkampf widersprach außerdem der Darstellung der Universitätsmedizin vom Freitag, wonach seine Behörde weder nach der Reisefähigkeit gefragt habe noch diese von der Universitätsmedizin erteilt worden sei. „Ich habe das Telefongespräch mit der behandelnden Ärztin geführt, und weil ich kein Anfänger bin im Geschäft, habe ich die Reisefähigkeit erfragt.“ Sie sei unter Auflagen bestätigt worden. Die Frau wurde wegen einer relativ hohen Blutzuckerentgleisung behandelt. Deshalb wurde der Transport zum Flughafen von einem Rettungswagen und einem Notarzt begleitet. Auf die Wahl des Flughafens habe die Behörde keinen Einfluss gehabt, den Flug habe die Bundespolizei gebucht. Landrätin Schäfer sagte, das weitere Vorgehen werde nun mit dem Integrationsministerium besprochen. Es sei ein wichtiges Anliegen, der besonderen humanitären Situation der Familie gerecht zu werden, hieß es aus dem Ministerium. „Wenn Menschenleben oder die Gesundheit von Menschen gefährdet ist, ist eine Abschiebung nicht akzeptabel“, sagte Grünen-Fraktionschef Bernhard Braun auf Anfrage.