Rheinland-Pfalz Gericht bestätigt Strafgelder

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«BERLIN.» In der Spendenaffäre um den Ex-Geheimagenten Werner Mauss hat die CDU vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Niederlage kassiert: Die Landespartei und der Kreisverband Cochem-Zell müssen wohl ihre Hoffnungen begraben, weitere vor zwei Jahren abgeführte illegale Parteispenden samt Strafgeldern zurückzubekommen.

Es geht dabei um bis zu 237.000 Euro. So viel musste die CDU im April 2017 insgesamt an die Bundestagsverwaltung zahlen. Die Partei wollte nun erreichen, dass der Bundestag das Verfahren noch einmal aufrollt. Damit ist sie vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Berliner Richter haben jedoch Berufung zugelassen. Im Herbst 2016 hatten Landes- und Kreisverband eingeräumt, zwischen 1999 und 2015 in mehr als einem Dutzend Fällen verdeckte Spenden aus den Kassen von Werner Mauss, der im Hunsrück wohnt, kassiert zu haben. Das Parteiengesetz verbietet jedoch anonyme Spenden über 500 Euro. Knapp 13.000 Euro hat die CDU inzwischen zurückbekommen. Es ist der Gegenwert von zwei Zuwendungen, die Mauss unter seinem Decknamen Richard Nelson gemacht hatte. Diese Tarnidentität hatte der Ex-Agent offenbar von Sicherheitsbehörden bekommen, um ihn zu schützen. Die Bundestagsverwaltung ist deshalb 2018 zu der Auffassung gelangt, die Mauss gewährte rechtliche Stellung habe ihn auch dazu berechtigt, Spenden an Parteien zu leisten. Im Klartext: Der Ex-Agent durfte auch unter seinem Decknamen der CDU legal Geld überweisen. Daraufhin wollte die Partei diese Sicht der Dinge auch auf die übrigen Spenden aus den Kassen des Ex-Agenten übertragen wissen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um Überweisungen der Eisenacher Anwaltskanzlei Hansen, die in Wirklichkeit von Werner Mauss stammten. Bei sechs dieser Spenden geht die Bundestagsverwaltung davon aus, dass die Partei bei sorgfältigerer Prüfung die wahre Herkunft des Geldes hätte erkennen müssen. Deshalb musste die CDU für diesen Teil der Spendensumme (56.000 Euro) zusätzlich noch 112.000 Euro Strafgeld berappen. Die Argumentation der CDU: Der „legitime Schutz des Klarnamens“ habe dazu geführt, dass alle verdeckten Spenden an die Partei rechtmäßig waren. Diese Auffassung wollte sich die Bundestagsverwaltung nicht zu eigen machen und lehnte die geforderte Neubewertung der Spenden ab. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies: Der wahre Geldgeber sei zum Zeitpunkt der Geldannahme nicht feststellbar gewesen. Deshalb seien die Spenden unzulässig. Daran ändere auch nichts, dass der wahre Spender ein Tarnsystem genutzt haben will. Die CDU werde das Urteil gründlich prüfen, sagte Landesgeschäftsführer Jan Zimmer. Er ließ offen, ob die Partei in Berufung gehen wird. Die Spenden-Affäre um den schillernden Ex-Agenten hatte im Herbst 2016 die CDU in Bedrängnis gebracht. Der damalige Landesschatzmeister Peter Bleser beteuerte ebenso wie Landesvorsitzende Julia Klöckner, von der tatsächlichen Herkunft des Geldes nichts gewusst zu haben. Gegen Bleser ermittelt nach wie vor die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue und Verstößen gegen das Parteiengesetz.

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