Rheinland-Pfalz
Gericht: Bürgermeisterwahl trotz Verstoß gültig
Das beschauliche Birlenbach im Rhein-Lahn-Kreis wird manchem nur dank seines Ortsteils Fachingen ein Begriff sein, wo seit guten zweieinhalb Jahrhunderten eine Heilwasserquelle gleichen Namens, nun ja, sprudelt. Rund 1600 Menschen leben hier im Nordosten von Rheinland-Pfalz und genießen – neben gesundem Wasser – das Privileg, in einstündigem Takt an die Linie RB 23 der Lahn-Eifel-Bahn angeschlossen zu sein.
Dieses Idyll hat zuletzt etwas gelitten, weil das Dorf Schauplatz eines Polit-Krimis ist, der es über den Kreisrechtsausschuss bis vors Verwaltungsgericht Koblenz geschafft hat. Es geht um den Ausgang der Ortsbürgermeister- und Ortsgemeinderatswahl im Juni vergangenen Jahres und um ein juristisches Problem, das mutmaßlich nur einem kleinen Teil der Birlenbacher Wähler beim Gang zur Urne überhaupt aufgefallen ist.
Denn: Nur wer mit größter Sorgfalt und Sinn fürs Detail die Wahlzettel studiert hat, dürfte überhaupt entdeckt haben, dass Lokalpolitiker Thorsten Riedel dort mit zweierlei Berufsbezeichnungen auftauchte – einmal als Diplom-Ingenieur und einmal als Diplom-Braumeister. Bemerkt hat den Fehler allerdings Riedels unterlegene Mitbewerberin Brigitte Decker. Und sich offenbar ziemlich geärgert.
Hoffnung auf Freibier?
Die Lehrerin erhebt Einspruch: Für beide Entscheidungen habe die Angabe zum beruflichen Hintergrund des Kandidaten „unzulässige wahlwerbende Wirkung“ entwickelt. Wie die aussehen könnte, ist nicht bekannt – beim Braumeister kann ja aller Wahrscheinlichkeit nach nur die Hoffnung der Birlenbacher auf großzügige Mengen Freibier mitschwingen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Widerspruch Deckers nun Ende März (Az: 1 K 876/24.KO) abgewiesen: Die Kammer räumt zwar ein, die fehlerhafte Berufsbezeichnung stelle einen „erheblichen Verstoß gegen Wahlvorschriften“ dar, habe aber das Ergebnis – 59,8 Prozent für Riedel, 40,2 Prozent für Decker – nicht wesentlich beeinflusst. Warum? Der neue Dorfchef sei mit deutlichem Vorsprung gewählt worden. „Angesichts dessen und vor dem Hintergrund der dörflichen Struktur von Birlenbach erscheint es bei lebensnaher Betrachtung als ausgeschlossen, dass bei einer zutreffenden Angabe eine andere Wahlentscheidung getroffen worden wäre“, halten die Richter fest.
Nicht viel anders der Blick auf die Wahl des Gemeinderats: Auch hier wirke sich die Berufsangabe nicht aufs Ergebnis aus. Riedel habe Braumeister gelernt und jahrelang als solcher gearbeitet, sei zudem „in der Getränkebranche tätig“. Also Rückkehr zum kommunalpolitischen Tagesgeschäft und beim nächsten Dorffest Freibier für alle? Noch können die Verfahrensbeteiligten die Zulassung der Berufung beantragen – was sie sich bei einem Gläschen Staatlich Fachingen sicher gut überlegen werden.