Rheinland-Pfalz
Genua als Vorbild für Hochstraße Süd: AfD fordert Notfallgesetz
Eine Art „Lex Hochstraße Süd“ fordert die AfD-Landtagsfraktion, um den Abriss und Neubau der einsturzgefährdeten Brücke in Ludwigshafen zu beschleunigen. Als Vorbild dient Italien. Dort wurde nach dem Einsturz der Morandi-Brücke in Genua eine Art Notfallgesetz erlassen.
Die neue Brücke in Norditalien soll im April 2020 fertig sein, das wären 20 Monate nach dem Teileinsturz am 14. August 2018, bei dem 43 Menschen starben. In Ludwigshafen dauert es nach Angaben von Landesverkehrsministers Volker Wissing (FDP) mehr als ein Jahr, bis der problematische Teil der Hochstraße Süd abgerissen ist. Ein Neubau wird nach Schätzungen der Stadt in zwölf bis 15 Jahren errichtet sein. Mit einem Notfallgesetz, in dem die Verantwortung für die Finanzierung und für Planung und Bau neu geregelt würden, ließe sich dies beschleunigen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag, Jan Bollinger, am Donnerstag gegenüber der RHEINPFALZ. Nächste Woche stellt die Fraktion den Vorschlag in der Plenarsitzung des Landtags zur Debatte.
Wirtschaftsmetropole droht der Infarkt
Ludwigshafen ist seit zwei Wochen geteilt. Nach dem Fahrverbot auf der Hochstraße Süd musste auch der Bereich unter der Brücke gesperrt werden, weil sie einzustürzen droht. Jegliche Mobilität ist eingeschränkt. Die Hochstraße Nord ist als Ausweichroute über mehrere Jahre riskant. Denn ihr schlechter Zustand war der Grund, warum die Stadt bis vor kurzem noch deren Abriss und ebenerdigen Neubau vorrangig geplant hat. Der Wirtschaftsmetropole droht der Infarkt. Was konkret schlägt nun die AfD-Fraktion vor? Der Landtag sollte über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass der Bundestag ein Notfallgesetz für die Hochstraße Süd erlässt. Laut AfD könne dadurch die Finanzverantwortung von der Stadt auf den Bund und das Land übertragen werden, wobei der Bund den größeren Anteil der Kosten übernehmen solle, sagte Bollinger – ohne sich auf eine Höhe festzulegen. Nach geltendem Recht ist die Übertragung der Baulastträgerschaft von der Stadt auf das Land oder den Bund in der jetzigen Situation nicht möglich, wie Verkehrsminister Volker Wissing mehrfach betont hat – obwohl es sich bei der Hochstraße Süd um eine Bundesstraße handelt.
Auf Planfeststellungsverfahren verzichten
Für Planung und Bau sollte per Notfallgesetz die Zuständigkeit von der Stadt auf den Landesbetrieb Mobilität (LBM) übergehen, weil dies die einzige Institution mit der notwendigen Planungskapazität sei. Derzeit steht der LBM der Stadt nur beratend zur Seite. Das Gesetz solle ferner eine vereinfachte Ausschreibung möglich machen nach dem Vorbild des Konjunkturprogramms von 2009 und 2010. Die Umweltverträglichkeitsprüfung solle keine aufschiebende Wirkung haben. Im Gesetz könne festgelegt werden, dass ein Planfeststellungsverfahren nicht angemessen sei, oder dass Ansprüche der Träger öffentlicher Belange eingeschränkt werden könnten. Nicht einmal der Lärmschutz für Anwohner solle den Baubeginn verzögern, aber nachträglich umgesetzt werden. Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema.