Rheinland-Pfalz Geldstrafe für Münzenmaier
«MAINZ.» Das Landgericht Mainz hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 16.200 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige vor fast sieben Jahren als Anhänger des 1. FC Kaiserslautern geholfen hat, Fans des FSV Mainz 05 zu verprügeln.
Das Landgericht geht wie schon zuvor das Amtsgericht Mainz davon aus, dass sich Münzenmaier der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Das Amtsgericht hatte ihn dafür im Oktober 2017 zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil hatten sowohl der AfD-Politiker als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Landgericht reduzierte die Strafe gestern nach gut einstündiger Verhandlung auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 180 Euro. Das Amtsgericht sah es in erster Instanz als erwiesen an, dass Münzenmaier im März 2012 an einem Angriff von mehreren Dutzend Anhängern der Ultra- und Hooligan-Szene um den FC Kaiserslautern auf eine größere Gruppe von Fans des Rivalen Mainz 05 beteiligt war. Dabei gab es mehrere Verletzte. Amtsrichterin Anne Werner sagte bei der Urteilsbegründung, Münzenmaier habe in jedem Fall „Lotsendienste gemacht“, also als Ortskundiger Tatbeteiligte von einer Tankstelle am Mainzer Stadtrand zum Tatort gebracht. Eine direkte Beteiligung an der Prügelei war dem AfD-Politiker in dem rund drei Monate dauernden Prozess nicht nachgewiesen worden. Deshalb wurde er nicht, wie ursprünglich angeklagt, wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, sondern wegen Beihilfe dazu. Das gestrige Urteil fiel nach einer im Strafprozessrecht vorgesehenen „Verständigung“ der Prozessparteien. Sie erspart Angeklagten, Staatsanwälten und Gerichten unter Umständen die monatelange Beweisaufnahme. Wesentliche Punkte der erzielten Verständigung: Es bleibt bei einer Geldstrafe, der Staatsanwalt nimmt seine Berufung zurück und Münzenmaier wehrt sich nur noch gegen das Strafmaß. Nach Darstellung des Vorsitzenden Richters Oliver Berg erkennt der Abgeordnete damit den Schuldspruch des Amtsgerichts an, was einem Geständnis gleichkomme. Der Vorteil für Münzenmaier: Er ist zwar verurteilt, gilt aber mit 90 Tagesätzen nicht als vorbestraft. Die geringere Strafe begründete Richter Berg mit der Tatsache, dass selbst gegen die Haupttäter der Hooligan-Attacke keine Haftstrafen von mehr als sechs Monaten verhängt worden seien. Zudem habe Münzenmaier mit der Verständigung die Feststellungen des Amtsgerichts anerkannt. Strafmildernd wirke auch die durchaus grenzwertige Länge des gesamten Verfahren seit 2012, räumten Gericht und Staatsanwaltschaft übereinstimmend ein. Münzenmaier sagte nach dem Urteil, er sei nie an Gewalttätigkeiten beteiligt gewesen. Mit der Verständigung habe er verhindern wollen, dass sich der Prozess bis in den Kommunal- und Europawahlkampf im kommenden Jahr ziehe. Münzenmaier arbeitete bis September vergangenen Jahres als Fraktionsgeschäftsführer der AfD im Mainzer Landtag. Wenige Tage nach seiner Verurteilung zog der 29-Jährige als neugewählter Abgeordneter in den Bundestag ein. Im Dezember hob das Parlament in Berlin die Immunität Münzenmaiers auf und machte so den Weg frei für das Berufungsverfahren. Im Februar wurde Münzenmaier zum Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Tourismus gewählt.