Rheinland-Pfalz Fragen & Antworten: Wenn es für Autofahrer in der Waschstraße brenzlig wird
Der Fall hat viele RHEINPFALZ-Leser beschäftigt: Was passiert, wenn in einer Waschanlage der Vordermann plötzlich stoppt und es zum Unfall kommt?
Um was geht es?
In einer voll automatisierten Waschstraße werden die Fahrzeuge bei abgestelltem Motor von einem Schleppband in der Regel mit einer Geschwindigkeit von 4 km/h gezogen. Dabei befinden sich die linken Räder auf der Fördereinrichtung, während die rechten Räder frei über den Boden laufen. Im Fall einer Autofahrerin aus Rheinland-Pfalz war die Schlepprolle aber unter dem Rad durchgerutscht, ihr Fahrzeug blieb stehen. Im nachfolgenden Wagen bremste der Fahrer deshalb ab, um eine Kollision zu vermeiden. Dieses Abstoppen führte aber dazu, dass die Gebläseanlage auf das Heck des Fahrzeugs gedrückt wurde. Den Blechschaden (4500 Euro) bekam der Mann von der Frau im Auto vor ihm nicht ersetzt. Denn das Oberlandesgericht Koblenz entschied: Der Wagen der Frau sei nicht „in Betrieb“ gewesen, sie müsse deshalb nicht haften – zumal ein Sachverständiger festgestellt habe, dass die Frau keinen Fehler gemacht habe.
Was soll man aber tun, wenn das vordere Fahrzeug stehen bleibt?
Eine einfache Frage, die offenbar nicht eindeutig zu beantworten ist. Monika Gaß, die Sprecherin des ADAC Pfalz, sagt: „Kommt wie im beschriebenen Fall ein Fahrzeug zum Stehen, ist das Bremsverhalten des Hintermanns juristisch nicht eindeutig als falsch zu interpretieren, weil es vermutlich instinktiv erfolgt und man keine Zeit hat darüber nachzudenken.“ Wie dieser aktuelle Fall und auch andere Beispiele zeigten, könne man aber nach der aktuellen Rechtsprechung zumindest beim Vordermann keinen Schadensersatz über die Kfz-Haftpflicht einklagen. Bei Schäden in Waschanlagen müsse immer im Einzelfall geklärt werden, wie es zu dem Schaden beziehungsweise Unfall gekommen ist und wer haftbar ist.
Und was tut man, wenn das eigene Auto nicht weiter gezogen wird?
Erneut eine einfache Frage, auf die eine Antwort schwierig ist. ADAC Pfalz-Sprecherin Petra Gaß: „In Waschstraßen werden die Autos automatisch weiter transportiert, was nicht heißt, dass sie ständig in Bewegung sind; das Auto kann auch mal an einer Stelle eine Zeit lang stehen, die dem wartenden Fahrer subjektiv lange vorkommt.“ Grundsätzlich dürfe man aber in der Waschstraße, solange sich das Auto auf dem Förderband befindet, selbst keine Aktionen ausführen, weil sonst der vollautomatische Ablauf gestört wird. Die ADAC-Sprecherin: „Deshalb darf man in der Waschanlage während des Waschvorgangs nicht aussteigen – was zudem gefährlich ist – und auch nicht bremsen.“
Was ist sicherer – eine Waschstraße oder eine Portalanlage?
Anders als in der Waschstraße wird in einer Portalanlage das Auto abgestellt, der Fahrer steigt aus, es wird nur dieses eine Auto gewaschen. „Sowohl in Waschstraßen wie in Portalanlagen kann es bei der Autowäsche aus unterschiedlichen Gründen zu Schäden kommen“, sagt ADAC-Sprecherin Gaß. Die Ursache dafür sei meist bei den Nutzern zu suchen (beispielsweise nicht abgeschraubte Antennen). In den Waschstraßen bestehe zusätzlich ein gewisses Risiko, dass durch menschliches Fehlverhalten beim Waschvorgang Schäden am Kraftfahrzeug entstehen.
Was kann man im Schadensfall tun?
Bei Schwierigkeiten mit dem Waschanlagenbetreiber können sich Verbraucher an das Zentrum für Schlichtung wenden. Dieses versucht in aller Regel, eine Einigung zwischen den Konfliktparteien herbei zu führen. Das Verfahren ist kostenfrei und ist daher laut ADAC eine gute Alternative zum „offiziellen“ Rechtsstreit. Kontakt: Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de