Rheinland-Pfalz Flutkatastrophe: Muss Ex-Landrat Pföhler vor Gericht?
Bei der Flutkatastrophe starben 135 Menschen, eine Person wird noch vermisst. Der Pegelstand der Ahr liegt normal bei 70 Zentimetern, am 14. Juli 2021 stieg er durch Starkregen auf bis zu zehn Meter an. Häuser und Brücken wurden durch die Wucht des Stroms eingerissen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz nahm am 4. August 2021 Ermittlungen gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) auf und gegen den ehrenamtlichen Leiter der Technischen Einsatzleitstelle in Bad Neuenahr-Ahrweiler, wo in der Flutnacht die Hilfskräfte koordiniert werden sollten. Der Vorwurf lautet fahrlässige Tötung durch Unterlassen und fahrlässige Körperverletzung.
Pföhler war nur kurz mit Lewentz vor Ort
Konkret geht es um die Frage, ob Menschen ertrunken sind, weil sie nicht rechtzeitig gewarnt wurden und ob dafür jemand strafrechtlich die Schuld trägt. Landrat Pföhler war am Nachmittag und Abend der Flut nur einmal vor Ort in der Einsatzleitstelle. Gegen 19 Uhr kam er zum Besuch des damaligen Innenministers Roger Lewentz (SPD) vorbei. Die höchste Warnstufe wurde erst am späten Abend ausgerufen, dabei hatte die damalige Verbandsbürgermeisterin von Altenahr, Cornelia Weigand (parteilos), Pföhler dazu schon am Nachmittag aufgefordert. Das wurde durch den Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des Landtags bekannt.
Der Koblenzer Anwalt Christian Hecken hat bei der Staatsanwaltschaft gegen deren Gutachter Dominic Gißler einen Befangenheitsantrag gestellt. Hecken vertritt unter anderem Inka und Ralph Orth, deren Tochter Johanna in den Fluten ums Leben kam. Hecken sagte am Montag auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass er noch keine Reaktion auf seinen Antrag habe und dass er am Mittwoch, einen Tag vor der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft, eine öffentliche Erklärung abgeben werde.