Rheinland-Pfalz Flughafen Hahn: Gericht bestätigt Maxeiners Rauswurf

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BAD KREUZNACH (nob). Die außerordentliche Kündigung, die die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH ihrem früheren Prokuristen Stefan Maxeiner geschickt hat, ist rechtmäßig. Zu diesem Ergebnis ist das Arbeitsgericht in Bad Kreuznach gekommen und hat gestern die Klage Maxeiners gegen den Rauswurf zurückgewiesen.

Die Urteilsgründe teilte das Gericht nicht mit. Es hat vier Wochen Zeit, die schriftliche Begründung zu formulieren. Auch der Flughafen hüllte sich in Schweigen: Das Unternehmen äußere sich nicht zu Personalangelegenheiten, sagte eine Sprecherin. Maxeiners Anwalt war nicht zu erreichen. Maxeiner gehörte lange Zeit zum Führungspersonal des Hahn, geriet jedoch in Misskredit wegen eines zweifelhaft zustande gekommenen Vertrags mit einem Unternehmen, das zeitweise seiner Frau gehörte. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen mehrere Personen wegen des Verdachts der Untreue. Neben Maxeiner gehört zu den Verdächtigten unter anderem der frühere Flughafen-Chef Jörg Schumacher. Die Kündigung seines Ex-Prokuristen im November hat der Flughafenbetreiber allerdings anders begründet: Im Sommer 2012 habe Maxeiner ein betriebseigenes Feuerwehrfahrzeug privat genutzt, um Bäume in seinem Garten zu pflanzen.

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