Rheinland-Pfalz
Falsches Rohr angeflext: Verteidiger im BASF-Prozess zweifelt das an
Der Verteidiger im Frankenthaler Prozess um das BASF-Explosionsunglück hält sich im Verfahren bislang eher zurück. Doch am Dienstag ließ er erstmals erkennen: Für ihn ist noch offen, ob sein Mandant im Oktober 2016 wirklich ein falsches Rohr angeflext und so die Katastrophe verschuldet hat. Und ein Zeuge hat ihm bestätigt: „Rein theoretisch“ ist denkbar, dass es einen anderen Grund für den verhängnisvollen Brand gab.
Der Meister aus dem BASF-Hafen hat sich eine Warnweste überzogen und ist mit dem Auto an die Brandstelle gerast, er will dort als Ansprechpartner für die anrückende Feuerwehr bereitstehen. Vor Ort sieht er eine Ethylen-Leitung, die sich schon dunkelrot verfärbt hat. Und dieser Anblick lässt ihn sofort zum Handy greifen. Schließlich gilt bei dem Chemiekonzern zu diesem Zeitpunkt noch als Grundregel: Eine Pipeline bleibt in Betrieb, auch wenn unter ihr Flammen züngeln. Denn wenn das Gas nicht mehr weiterströmt, wird es heiß und kann explodieren.
Meister will die Leitungen noch abriegeln lassen
Doch der Zustand des Rohres lässt den Meister befürchten: Der große Knall ist ohnehin nicht mehr zu verhindern. Aber die zerstörerische Wucht lässt sich vielleicht noch mindern, wenn kein neuer Brennstoff mehr nachfließt. Also will der erfahrene Aniliner seine Kollegen anrufen und ihnen sagen, dass sie sofort auf die Notschalter drücken und so alle Leitungen abriegeln sollen. Doch noch ehe er wählen kann, erfasst ihn die erste Explosion. Mit Brandwunden rettet er sich ins Hafenwasser, während das Unglück andere Menschen noch viel schwerer trifft. Dutzende Personen werden am 17. Oktober 2016 zum Teil schwer verletzt, vier Feuerwehrleute und ein Matrose verlieren gar ihr Leben. Und mittlerweile steht in Frankenthal ein 63-Jähriger vor Gericht, der das alles verschuldet haben soll: Die Staatsanwaltschaft wirft dem von einer Fremdfirma für Reparaturarbeiten auf dem BASF-Gelände engagierten Schlosser vor, aus Unachtsamkeit ins falsche Rohr geflext und so das verhängnisvolle Feuer entfacht zu haben. Doch ehe die Richter über ihn ein Urteil fällen, müssen sie viele Detailfragen klären.
Zeuge unterschreibt ohne vorherige Kontrolle
In ihren Aktenordnern sind zum Beispiel verschiedene Erlaubnis-Papiere abgeheftet. Denn Handwerker-Trupps dürfen bei der BASF immer erst an die Arbeit, wenn ihnen entsprechende Berechtigungen ausgestellt wurden. Mit denen bescheinigen die zuständigen Konzernmitarbeiter, dass die nötigen Vorkehrungen getroffen wurden. Doch am vorherigen Verhandlungstag hat ein Aniliner eingeräumt: Er verlängerte am Unglückstag die Gültigkeit so eines Zettels, obwohl er vorher nicht überprüft hatte, ob die Voraussetzungen dafür auch wirklich erfüllt sind. Seine Begründung: Er habe sozusagen in Vertretung unterschrieben. Denn aus einem Zuruf habe er damals geschlossen, dass die Kontrollen erledigt seien – von seinem Meister. Der hingegen sagt nun: Er habe sich die spätere Unglücksstelle zwar tatsächlich angeschaut. Doch alle Bescheinigungen, die sich darauf bezogen, habe er anschließend auch selbst ausgestellt. Also wühlen sich Richter und Anwälte im Gerichtssaal nun noch einmal durch die abgehefteten Unterlagen, gleichen die Nummern der verschiedenen Zettel ab und entziffern Unterschriften.
Der Schein muss von einer anderen BASF-Stelle stammen
So finden sie heraus: Der Zeuge vom vorigen Verhandlungstag muss für den Trupp des Angeklagten Dokumente abgezeichnet haben, für die eigentlich eine andere Stelle im Konzerngefüge zuständig war – und die zudem weitergehende Befugnisse bescherten als jene Papiere, die sein Meister herausgab. Dem stellt Günter Tews, der Verteidiger des 63-Jährigen, gleich darauf erstmals Fragen, die auf viel mehr abzielen als auf Schludrigkeiten bei Papierkram. Denn sie lassen erkennen: Für ihn ist offen, ob sein Mandant überhaupt ins falsche Rohr geflext hat. RHEINPFALZ-Informationen zufolge fanden die Ermittler keinen Zeugen, der den Angeklagten in dem verhängnisvollen Moment beobachtet hat. Die Staatsanwaltschaft stützt sich daher einerseits auf die Spur eines falsch platzierten Schnitts, den Ermittler in den Trümmern der Unglücksstelle entdeckt haben. Außerdem beruft sie sich darauf, dass an der richtigen Leitung kein Brand entstehen konnte, weil sie für die Arbeiten geleert worden war. Und weil es Sperren gab, die verhindern sollten, dass doch wieder Gas in den betroffenen Abschnitt hineinströmt.
Der BASF-Meister sagt: Dann wäre es ein Sabotage-Fall
Nun aber will Anwalt Tews vom Meister aus dem BASF-Hafen zwei Dinge wissen: Ob es möglich wäre, dass jemand eine als Barriere in die Pipeline gesteckte Scheibe später wieder unbemerkt entfernt hat. Und ob in so einem Fall dann doch wieder Gas bis an die Unglücksstelle geflossen wäre. Der Zeuge sagt: „Rein theoretisch“ wäre das schon denkbar. Aber nur, wenn man Sabotage voraussetzt.