Rheinland-Pfalz Entschädigung nach April-Frost

Deutlich sichtbar: Frostschäden an einem Apfel – aufgenommen Ende Mai.
Deutlich sichtbar: Frostschäden an einem Apfel – aufgenommen Ende Mai.

«Trier». Frost im Frühjahr ließ die Blüten von zahlreichen Obstbäumen in Rheinland-Pfalz absterben. Wegen der entstandenen Ernteausfälle erhalten nun 66 Obstbaubetriebe im Land eine finanzielle Entschädigung. Diese beläuft sich auf insgesamt 634.000 Euro, wie die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mitteilte.

Die meisten Betriebe bekommen demnach den Höchstbetrag von jeweils 10.000 Euro ausgezahlt. Dies trifft auch auf die 18 Obstbauern aus der Pfalz zu, die zum Kreis der Zahlungsempfänger gehören. Die Überweisungen seien bereits erfolgt oder bei der Bank angewiesen, sagte eine ADD-Sprecherin. Von den insgesamt 75 beantragen Finanzhilfen seien sechs abgelehnt worden. Bei diesen Betrieben seien entweder die „außerlandwirtschaftlichen“ Einnahmen zu hoch oder der erlittene Schaden sei zu gering. Dieser muss der ADD zufolge 30 Prozent des durchschnittlichen Jahresertrags überschreiten. Die wenigen verbleibenden Anträge würden derzeit noch ausgewertet. Wegen des späten Frostes waren bei zahlreichen Betrieben Einnahmen weggebrochen. „Wir wussten im April schon: Das wird eine furchtbare Ernte“, sagte Herbert Netter vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau. Besonders Apfel- und Zwetschgenbäume hätten unter Hagel und kalten Temperaturen gelitten. Netter kritisierte, dass die Zahlungen bei 10.000 Euro je Betrieb gedeckelt sind. In Baden-Württemberg sei dies beispielsweise nicht der Fall. Die rheinland-pfälzischen Bauern seien so zwar froh über die gezahlten Hilfen, diese reichten jedoch nicht aus, um die Schäden auszugleichen. „Für viele sind die 10.000 Euro ein Tropfen Wasser auf den heißen Stein“. Ähnlich äußerte sich auch der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd. Nur in wenigen Fällen wiege die Zahlung die Einbußen auf, „eine Hilfe kann es trotzdem sein“, sagte Sprecher Andreas Köhr. Neben den Obstbauern setzte der Frost auch den Winzern in Rheinland-Pfalz zu. Sie nahmen jedoch nicht am Schadensmelderverfahren der ADD teil. Der Grund: Winzer können ihre Weinberge gegen Frostschäden versichern. In einigen Aprilnächten waren die Temperaturen teilweise deutlich unter Null gesunken. Der landesweite Tiefstwert war in der Nacht zum 21. April im Kaiserslauterer Ortsbezirk Morlautern mit minus 8,7 Grad Celsius gemessen worden. Im Juni hatte das Mainzer Landwirtschaftsministerium die Schäden als außergewöhnliches Elementarereignis anerkannt und damit den Weg frei gemacht, um den von Ernteausfällen betroffenen Obstbauern mit Entschädigungszahlungen helfen zu können.

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