Landtag Mainz Entlassene Mitarbeiter erhalten Geld aus den Rücklagen der Freien Wähler

Helge Schwab (am Rednerpult) aus Hüffler im Kreis Kusel führte die Fraktion der Freien Wähler im Landtag vom Sommer 2024 bis zu
Helge Schwab (am Rednerpult) aus Hüffler im Kreis Kusel führte die Fraktion der Freien Wähler im Landtag vom Sommer 2024 bis zu ihrer Auflösung. Nun sitzt er der vierköpfigen »Parlamentarischen Gruppe Freie Wähler« vor. Im Hintergrund Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD).

Die Freien Wähler entließen alle elf Mitarbeiter fristlos. Sieben von ihnen zogen vor Gericht. Die Zeichen stehen auf gütliche Einigung.

Es war ein Vorgang, den es im Landtag von Rheinland-Pfalz so noch nicht gegeben hatte: Wegen interner heftiger Streitigkeiten dezimierte sich die Fraktion der Freien Wähler selbst so stark, dass am Ende nicht mehr genügend Abgeordnete übrig blieben, um den Status einer Fraktion zu halten.

Es war Anfang Oktober 2024. Der damalige Fraktionsvorsitzende Helge Schwab wandte sich an die Landtagsverwaltung, um sich zu erkundigen, was im Fall des Platzens der Fraktion zu tun wäre, auch bezüglich der elf Mitarbeiter der Fraktion. Ein Sprecher des Landtags teilte auf Anfrage mit, man habe in der ersten Oktoberwoche den Freien Wählern „mehrfach die Empfehlung ausgesprochen, sich hinsichtlich der Abwicklung der Arbeitsverhältnisse durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen“. Der Landtag selbst sprach keine Empfehlung aus.

Der gesamten Elf fristlos kündigen

Daraufhin wandte sich Schwab an eine Kanzlei für Arbeitsrecht, die nahegelegt habe, allen elf Mitarbeitern fristlos zu kündigen. Schwab sagt, er sei dieser Empfehlung nur ungern gefolgt, ihm sei aber nichts anderes übrig geblieben. Zugleich habe er allen Mitarbeitern geraten, gegen die Entlassung zu klagen, denn das hätte er bei eigener Betroffenheit auch getan.

Sieben der Mitarbeiter wandten sich tatsächlich ans Arbeitsgericht, sechs an das in Mainz, einer an das in Kaiserslautern. Die vier übrigen klagten nicht, zwei davon, weil sie später wieder von den Freien Wählern beschäftigt wurden, deren vier Abgeordnete inzwischen als „Parlamentarische Gruppe“ firmieren.

Vergleiche: Abfindung oder Umwandlung in fristgemäße Kündigung

Mittlerweile sind die meisten der sieben Arbeitsgerichtsverfahren durch einen Vergleich gütlich zu Ende gegangen. Ein Verfahren wird an diesem Dienstag verhandelt, auch hier stehen die Zeichen auf Vergleich. Dann wäre nur noch eines offen. Hier soll ein erster Vergleichsvorschlag gescheitert sein, aber auch hier scheint eine Einigung ohne Urteil möglich.

Das Arbeitsgericht Mainz hatte mitgeteilt, dass sich die Parteien auf Abfindungen geeinigt hätten. Der frühere Fraktionsmitarbeiter Rudi Rinnen hatte der RHEINPFALZ hingegen gesagt, zumindest in seinem Fall sei keine Abfindung vereinbart worden, sondern die fristlose Kündigung sei in eine fristgemäße umgewandelt worden, sprich, man habe ihm für ein paar Wochen Gehalt nachgezahlt.

Laut Helge Schwab, bis zum Oktober Fraktionsvorsitzender, inzwischen Gruppenvorsitzender, endete auch das einzige Arbeitsgerichtsverfahren, das in Kaiserslautern geführt wurde, mit einem Vergleich.

Freie-Wähler-Fraktion: Bei einer Million Euro Einnahmen ein Plus von 180.000 Euro erzielt

Und wer bezahlt die Abfindungen und die Nachzahlungen? Schwab sagt, dass seine Fraktion seinerzeit ausreichend Rücklagen gebildet habe. Laut eigener Rechnungslegung hatte die Fraktion von Neujahr bis zum 6. Oktober 2024, dem Tag der Auflösung, bei Einnahmen von rund einer Million und Ausgaben von gut 820.000 ein Plus von 180.000 Euro erwirtschaftet, was ausreichen sollte, um die Abfindungen und die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen.

Um künftig Mitarbeiter einer Fraktion, die sich auflöst, besser zu schützen, schlagen die Freien Wähler eine gesetzliche Regelung vor, wonach Mitarbeiter in einem solchen Fall künftig eine fristgemäße Kündigung erhalten sollen.

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