Rheinland-Pfalz
Darknet-Bunker an Mosel trotz Warnungen verkauft?
Er soll die Drehscheibe für Drogen- und Falschgeldgeschäfte sowie für Cyberangriffe und die Verbreitung von Kinderpornos gewesen sein: ein ehemaliger Bundeswehr-Bunker den der Bund 2013 verkauft hat.
Erworben hatte den Bunker bei Traben-Trarbach 2013 ein Niederländer, der dort zusammen mit sechs anderen Personen ein riesiges Darknet-Rechenzentrum aufgebaut hat, über das Kriminelle weltweit illegale Geschäfte abgewickelt haben sollen. Ende September war die Anlage bei einem Großeinsatz mit rund 650 Einsatzkräften gestürmt worden und die Betreiber des Rechenzentrums festgenommen worden.
Die Hinweise des Landeskriminalamtes
Das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt (LKA) hatte nach eigenen Angaben 2013 zwölf Tage vor dem Verkauf von dem Termin erfahren. Konkrete Anhaltspunkte zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den potenziellen Käufer hätten zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden, sagte am Donnerstag eine LKA-Sprecherin. Dennoch sah sich das LKA aufgrund der aus dem In- und Ausland erlangten Erkenntnisse dazu veranlasst, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) acht Tage vor dem Termin über die vorliegenden Hinweise zu informieren. Hierbei seien personenbezogene Erkenntnisse übermittelt worden, die mit der Aussage endeten, dass keine konkreten Verdachtsmomente vorliegen, aber nicht auszuschließen sei, dass der potentielle Käufer den Bunker „auch zur Begehung und Unterstützung von Straftaten im Internet nutzen könnte“.
Bundesanstalt: Gab keine Warnung
War dies nun eine Warnung? Die Bundesanstalt bestritt dies gestern. Eine „Warnung“ des LKA habe es „aus Sicht der Bima“ nicht gegeben. LKA und Bima seien sich auch einig darüber gewesen, „dass der Erwerb des Bunkers keine Voraussetzung für die Begehung von Straftaten“ sei, so die Sicht der Bundesanstalt. Ermittlungen des Landeskriminalamtes gegen den Käufer des Bunkers seien erst zwei Jahre nach dem Erwerb aufgenommen worden.
Die Bima erklärte, der Ausschluss des Kaufinteressenten aus dem Verkaufsverfahren für den ehemaligen Bundeswehrbunker „wäre auf Grundlage vager Verdachtsmomente erfolgt und einer Vorverurteilung für nicht nachgewiesene Straftaten gleichgekommen“ – und damit nicht in Betracht gekommen. Der in der Hacker-Szene bekannte Niederländer hatte zuvor in seinem Heimatland schon ein Rechenzentrum in einem Bunker betrieben.
Schnelle Anschlussnutzung war Wunsch der Verbandsgemeinde
Die beabsichtigte Nutzung als Rechenzentrum habe auch dem Wunsch der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach entsprochen, so die Bima weiter. Diese habe „immer wieder auch eine schnelle Nachnutzung“ des Bunkers gefordert. Er sollte „warm“ übergeben werden, um „unnötige Zwischenbewirtschaftungskosten“ durch Pumpen- und Lüftungssysteme zu vermeiden.
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