Rheinland-Pfalz BGH verhandelt Klage wegen Silikonpfuschs

Ludwigshafen (ros). Die Schadenersatzforderung einer Frau aus Ludwigshafen, der 2008 fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP eingesetzt worden waren, wird am 9. April vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.

Der französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte seine Brustimplantate statt mit Spezial-Silikon mit billigerem Industrie-Silikon befüllt. Zehntausende Frauen weltweit haben sich die Implantate einsetzen lassen, in Deutschland nach Schätzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rund 6000 Frauen. Französische Behörden hatten 2010 den Vertrieb gestoppt, weil sich Berichte über geplatzte oder undichte Silikonkissen häuften. Das Industrie-Gel kann Entzündungen, vielleicht sogar Krebs auslösen. Das Bundesinstitut empfahl betroffenen Frauen Anfang 2012, die Implantate entfernen zu lassen. Viele Frauen bemühen sich seitdem um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der französische Hersteller ist aber mittlerweile insolvent, bei dem 2013 zu vier Jahren Haft verurteilten Firmengründer dürfte deshalb nichts zu holen sein. Ins Zentrum der Schadenersatzforderungen ist in Deutschland deshalb vor allem der TÜV Rheinland (Köln) geraten. Das deutsche Unternehmen wirkte seit 1997 bei der Zertifizierung der Medizinprodukte von PIP mit. Auch die Klage des Ludwigshafenerin richtet sich gegen den Tüv Rheinland – vor dem Landgericht Frankenthal und mit der Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken war sie jedoch gescheitert. Der Tüv Rheinland habe für das Zertifizierungverfahren – es ist Grundlage für die Erteilung des Medizinprodukte-Prüfsiegels CE – das von der Herstellerfirma eingerichtete Qualitätssicherungssystem zu überprüfen gehabt, nicht aber die Beschaffenheit und die Qualität des Produktes selbst, begründete die OLG-Richter die Abweisung der Klage. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließen sie aber die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu.

x