Rheinland-Pfalz Babymord-Prozess: Chef-Richter bleibt auf seinem Posten

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Der Vorsitzende Richter im Frankenthaler Babymord-Prozess, Alexander Schräder, darf das langwierige Verfahren weiterhin leiten. Seine Kollegen haben einen Befangenheitsantrag gegen den Juristen abgewiesen.

Gestellt hatte den Antrag der Opfer-Anwalt Frank Peter. Er steht der Mutter der vom eigenen Vater getöteten Senna bei und hatte dem Kammer-Chef vorgeworfen, den Mammut-Prozess um die Tat nicht nachdrücklich genug voranzutreiben. Anlass dafür: Schräder hat Verhandlungstermine gestrichen, die mit dem Prozess um das BASF-Explosionsunglück kollidieren. Denn auch dort mischt der Anwalt Alexander Klein mit, der zugleich Verteidiger des mutmaßlichen Babymörders ist. Allerdings ist Richter Schräder damit von seiner eigenen Linie abgewichen. Denn zunächst hatte er gesagt: Klein muss dem Babymord-Verfahren den Vorrang geben, weil das ohne ihn nicht fortgesetzt werden kann. Doch daraufhin war der Verteidiger bei der ersten Termin-Überschneidung einfach in den anderen Gerichtssaal gegangen und hatte so eine Zwangspause im Prozess um den Tod des Säuglings verursacht. Nun haben Kontroll-Richter entschieden: Weil ihn Schräder daran auch in Zukunft nicht hindern kann, ist es in Ordnung, dass er jetzt trotz Protests des Opfer-Anwalts doch noch nachgeben und seine Terminplanung für Klein angepasst hat.

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