Rheinland-Pfalz Babymord-Prozess: Anwalt fordert Freispruch

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«Frankenthal.»Weil er ihn für schuldunfähig hält, hat Verteidiger Alexander Klein für seinen Mandanten im Frankenthaler Babymord-Prozess gestern einen Freispruch beantragt. Den Tod des Kindes im Mai 2016 sieht er als tragische Folge des exzessiven Drogenkonsums des Angeklagten.

Sein fast dreistündiges Plädoyer hielt Klein – wie zuvor am Mittwoch schon Nebenklage und Staatsanwaltschaft – in nicht-öffentlicher Sitzung. Der Hintergrund: Teile der Hauptverhandlung hatten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden; deshalb galt dies auch für die Schlussvorträge der Prozessbeteiligten. Seine Forderung, den unter anderem wegen Mordes an seiner wenige Wochen alten Tochter angeklagten Vater freizusprechen, begründet Klein in erster Linie damit, dass dieser unter Einfluss von Kokain gehandelt habe. Das nach Darstellung des medizinischen Gutachters im Prozess in hoher Dosis konsumierte Rauschgift habe bei seinem Mandanten Wahnvorstellungen ausgelöst, sagte der Anwalt gestern nach der Verhandlung gegenüber der Presse. Im Drogenrausch habe der Angeklagte einen in der Wohnung anwesenden Freund, den einzigen Augenzeugen des Geschehens, als Bedrohung für sich und das Baby empfunden und sei mit dem Kind auf den Balkon geflüchtet. Das acht Wochen alte Mädchen habe er fallenlassen, weil er gegen die Brüstung gestoßen sei. Die Aussage des Mannes, der sich zum Zeitpunkt des tragischen Geschehens mit dem Angeklagten in der Wohnung aufgehalten hatte, sei aus seiner Sicht lückenhaft, in Teilen unwahr und weise Widersprüche auf, sagte Klein. Der Zeuge habe anfangs nicht von einer Ausholbewegung seines Mandanten mit dem Säugling gesprochen, dies erst bei späteren Vernehmungen erwähnt. Das von der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage bejahte Mordmerkmal der niederen Beweggründe, hält Klein für nicht erfüllt. Im Gegenteil: Weil seine damalige Lebensgefährtin, die Mutter des getöteten Kindes, ihm das eigene Kind vorenthalten habe, sei der Angeklagte verzweifelt gewesen. Die negativen Gefühle hätten sich also nicht auf das Baby bezogen, sondern auf seine Partnerin. Dass sein Mandant den Gerichtssaal als freier Mann verlässt, damit rechnet Klein nicht. Die „Erwartungshaltung“ an die Kammer sei infolge der Berichterstattung von Boulevardmedien groß. Er erwarte eine Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafe wegen Totschlags. Am Freitag, 17. Mai, will die Kammer unter Vorsitz von Richter Alexander Schräder ihr Urteil verkünden.

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